SPD-Fraktion fordert anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Andreas Frischholz
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In einer nichtöffentlichen Diskussion im Innenausschuss des Bundestages lieferten sich die Parteien erneut einen Schlagabtausch über die Vorratsdatenspeicherung, wobei sich eine Große Koalition aus CDU/CSU und SPD für die von der EU geforderten anlasslosen sechsmonatigen Datenspeicherung aussprach.

Erstaunlich ist indes die deutliche Positionierung der SPD-Fraktion, die sich für die Vorratsdatenspeicherung aussprach und von der Regierung verlangt, endlich ein Gesetz vorzulegen – zwar gäbe es gute Gründe gegen die Vorratsdatenspeicherung, jedoch könnten „Bundesregierung und Bundestag nicht Recht und Gesetz ablehnen“. Die Linke wirft der SPD daraufhin vor, „Krokodilstränen“ wegen des Vertragsverletzungsverfahrens zu vergießen und verwies auf die zahlreichen anderen Verfahren, die derzeit gegen Deutschland laufen. Dasselbe Argument führt auch die FDP ins Feld, zudem verweist sie auf die anstehende Evaluierung der EU-Richtlinie.

Wann diese ansteht, ist allerdings noch offen, wie ein anwesender Vertreter der EU-Kommission erklärte. Bislang stand der Sommer als Termin im Raum, Gerüchten zufolge soll sich die Überarbeitung der Richtlinie aber bis zum Jahresende hinauszögern. Das Verfahren ist also weiterhin in der Schwebe, weswegen die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zusammen mit dem ebenfalls für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verantwortlichen Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) Druck auf die EU-Kommission ausüben will, um eine schnellere Überarbeitung der Richtlinie voranzutreiben – was Vertreter von CDU/CSU allerdings ablehnen, diese sind mit der Richtlinie zufrieden. Die CDU/CSU-Fraktion wirbt nach wie vor für eine rasche Umsetzung der anlasslosen Datenspeicherung, die auch nach einer Evaluierung Bestandteil der Richtlinie bleiben werde – und damit das von der FDP favorisierte Quick-Freeze-Verfahren ausschließt. Der Vertreter der EU-Kommission sagte, die EU-Kommission bestehe weiterhin auf eine Umsetzung der Richtlinie. Allerdings erklärte er, dass die Strafe in Form eines Zwangsgeldes erst fällig werde, wenn der Europäische Gerichtshof ein Urteil gesprochen hat. Das kann noch einige Monate dauern, weswegen sogar die Möglichkeit besteht, dass der Gerichtshof zuvor noch entscheidet, ob die der Vorratsdatenspeicherung zugrunde liegende Richtlinie überhaupt mit der Grundrechtecharta der EU vereinbar ist.