EU-Kommission hält an Vorratsdatenspeicherung fest

Andreas Frischholz
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Die EU-Kommission hält nach wie vor an der Vorratsdatenspeicherung fest, selbst die seit geraumer Zeit angestrebte Neufassung der Richtlinie ist offenbar noch keine beschlossene Sache. So könnte auch die Richtlinie, die eine anlasslose Datenspeicherung für mindestens sechs Monate vorsieht, unverändert bestehen bleiben.

Rosa Barcelo von der Generaldirektion Informationsgesellschaft (INFSO) der EU-Kommission erklärte, die Strafverfolgungsbehörden halten die Vorratsdatenspeicherung für unverzichtbar. Die „historischen Daten“ wären unverzichtbar, trotz potentieller Nachbesserungen wie eine verbindliche Kostenerstattung oder eine einheitliche Speicherfrist in allen Mitgliedsstaaten – derzeit lässt die Richtlinie einen Spielraum von sechs Monaten bis zu zwei Jahren.

Aktivisten von European Digital Rights (EDRI) mahnen indes, zumindest die Zugriffsrechte auf Vorratsdaten klar zu regeln, fordern grundsätzlich die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung. Ähnlich sehen es Branchenvertreter aus den Reihen der Provider, die den Strafverfolgern und Regierungen vorwerfen, selbst nach der fünf Jahre andauernden Diskussion noch keine Erfolge und die Notwendigkeit der Richtlinie nachweisen zu können. Die Argumentation deckt sich mit der Studie des Max-Planck-Instituts, nach der die Ermittlungsbehörden auf die Vorratsdatenspeicherung pochen, diese aber keine Auswirkungen auf die Kriminalstatistiken habe.

Das vom deutschen Justizministerium als Kompromiss vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren lehnt Barcelo ab, das „Einfrieren von Daten auf Zuruf“ reiche nicht aus. Bei der FDP stößt diese Haltung auf Unverständnis, man könne nicht verstehen, warum sich die EU-Kommission dermaßen gegen das Quick-Freeze-Verfahren sperre, so der Liberale Alexander Alvaro. Mit der aktuellen Richtlinie bestehen zahlreiche rechtliche, gesellschaftliche und technische Probleme.