EU-Kommission will eID-Nutzung vereinheitlichen

Maximilian Schlafer
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Die europäische Kommission hat am Montag einen Entwurf für eine Verordnung zur Neuregelung des Bereiches der elektronischen Signaturen vorgelegt. Hauptziel der Verordnung ist es, einen Rechtsrahmen zu erstellen, der innerhalb der Union die grenzübergreifende Nutzung dieser Signaturen ermöglicht.

Im Einzelnen soll diese Verordnung dafür sorgen, dass Menschen und Firmen ihre bisher nur national gültigen elektronischen Signaturen und ihre eID auch in einem anderen Mitgliedsland verwenden können. Im Zuge dessen sollen besagte Signaturen auch unionsweit den selben Rechtsstatus wie eine normale auf Papier geleistete Unterschrift erhalten. Man verspricht sich davon eine merkliche Aufwandsminderung sowohl für die diese Dienste nutzenden Bürger als auch für die davon betroffenen Behörden.

So sollen beispielsweise Studenten insofern davon profitieren, als dass sie sich – etwa im Zuge von Erasmus – an einer Universität in einem anderen, an diesem Programm teilnehmenden Mitgliedsstaat nicht mehr persönlich immatrikulieren müssten. Stattdessen stünde ihnen dann der wesentlich einfachere Weg über die internetgestützten Dienste offen. Auf ähnliche Weise soll es das Programm Firmen ermöglichen, leichter bei öffentlichen Auftragsvergabeverfahren teilzunehmen und dort ihre jeweiligen Angebote abzugeben.

Da manche Mitgliedsstaaten schon ein nationales System aufgebaut haben und andere noch nicht, haben alle Mitgliedsstaaten die Wahl, ob sie sich daran beteiligen wollen oder nicht. Falls sich ein Staat für die Teilnahme entscheidet, muss er all seine eGovernment-Services, die er seinen eigenen Bürgern anbietet, auch Unions-Bürgern eröffnen.

Der nun vorliegende Entwurf fußt auf der derzeit gültigen eSignatur-Verordnung 1999/93/EC. Es sollen die neuen Regeln für elektronische Zeitstempel, elektronische Siegel, elektronische Unterschriften und jene für eine entsprechende Authentifikation von Webseiten gelten. Der Vorschlag der Kommission wird nun an das Europäische Parlament und in Folge auch an den Rat der Europäischen Union weitergeleitet. Sollten diese beiden Institutionen dem Vorschlag zustimmen und ihn als Verordnung beschließen, so gilt diese unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten.