Kabel Deutschland verankert Download-Drosselung in AGB

Michael Günsch
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Wie die Kollegen von teltarif.de entdeckten, enthalten die im Mai aktualisierten allgemeinen Geschäftsbedingungen (PDF) zu den Internetanschlüssen von Kabel Deutschland nun explizite Formulierungen bezüglich einer Drosselung der Geschwindigkeit. Demnach schränkt das Unternehmen die Nutzung von File-Sharing-Anwendungen ein.

Sobald ein Kunde innerhalb eines Kalendertages mehr als 10 GByte herunterlädt, könne die Download-Geschwindigkeit auf 100 KBit/s für den restlichen Tag gedrosselt werden, was bei sonstigen Geschwindigkeiten von bis zu 100 MBit/s im Kabelnetz eine mehr als deutliche Einschränkung bedeutet. Damit wolle man einer „Gefahr einer Überlastung des Netzes“ begegnen. Allerdings gelten die neuen Regeln zunächst nur für Neukunden oder Vertragsverlängerer seit Mai 2012. Außerdem betreffe die Limitierung lediglich File-Sharing-Anwendungen, andere Internetdienste seien laut Betreiber davon nicht betroffen.

Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB herunter, kann Kabel Deutschland die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für File-Sharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 kbit/s für den Downstream begrenzen. Alle anderen Anwendungen (Internet surfen, Social Networks, E-Mails, Video-Streaming, Video on Demand, Chat etc.) sind davon zu keiner Zeit betroffen und bleiben unverändert nutzbar.

Auszug aus den AGB zu Internentanschlüssen von Kabel Deutschland (Mai 2012)

Entsprechende Messungen des Gesamtverkehrsvolumens will der Betreiber an Knotenpunkten des Breitbandkabelnetzes durchführen. Sobald eine Überlastung droht, werde der Datenverkehr nach verschiedenen Diensten priorisiert: An erster Stelle stünden „zeitkritische Anwendungen“ wie Streaming, VoIP und Online-Spiele. Die zweithöchste Prioriät sollen alle anderen Dienste (Internet surfen, Soziale Netzwerke, ...) bis auf die sogenannten File-Sharing-Anwendungen besitzen. Bei letzteren führt Kabel Deutschland „Peer-to-Peer, One-Click-Hoster und Net-News“ als Beispiele auf.

Allerdings behält sich Kabel Deutschland das Recht vor, die beschriebenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Netzes unter gewissen Bedingungen „anzupassen“.

Wie ein Sprecher des Unternehmens gegenüber teltarif.de erklärt habe, liege die besagte Download-Volumengrenze derzeit allerdings nicht bei 10, sondern 60 GByte pro Tag. Von einer Drosselung beim File-Sharing seien zudem lediglich 0,1 Prozent der Kunden betroffen, der Rest profitiere hingegen „von einer hohen Servicequalität und Sicherheit“.

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