Händler von Slot-1-Karten muss 1 Mio. Euro an Nintendo zahlen

Michael Günsch
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Nintendo hat einen weiteren Etappensieg im Kampf gegen illegale Kopien der Spiele für die Handheld-Konsolen der DS-Serie errungen. Das Landgericht München hat einen Verkäufer von Speicherkarten, mit denen Kopierschutzvorrichtungen für Nintendo DS und Spiele umgangen werden können, zu einer Million Euro Schadensersatz verdonnert.

Diese Summe soll der in der Pressemeldung von Nintendo Deutschland nicht näher genannte Händler an den japanischen Konsolenhersteller entrichten. Nintendo sieht in dem Urteil ein „starkes Signal in Sachen Piraterie“, das speziell den Handel mit importierten sogenannten Slot-1-Speicherkarten – die Modelle R4, DSTT und Acekard werden hier als Beispiele angeführt – betreffe.

Seit ihrer Einführung in Deutschland habe Nintendo hierzulande 22 Gerichtsentscheidungen gegen den Import und den Verkauf dieser Slot-1-Karten erwirkt; die Karten wurden stets als nach deutschem Recht illegal eingestuft. Auch in anderen Regionen wie Belgien, Frankreich, Hong Kong, Italien, Japan, Korea, den Niederlanden, Spanien, Taiwan und Großbritannien sei man mit entsprechenden Gerichtsurteilen erfolgreich gewesen.

Die japanische Konsolenschmiede weist darauf hin, dass das strikte Vorgehen gegen Piraterie nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im Sinne von über 1.400 Spielentwicklern stehe, die vom Verkauf ihrer Titel leben müssten.