UN-Resolution „bestätigt“ Menschenrechte im Internet

Maximilian Schlafer
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Der Rat für Menschenrechte der Vereinten Nationen – Human Rights Council – hat am gestrigen 6. Juli eine Resolution beschlossen, in der die unterzeichnenden Staaten die bislang vor allem in der physischen Welt relevanten Menschenrechte wie etwa jenes auf freie Meinungsäußerung auch im Internet anerkennen wollen.

Der Resolutionstext hält fest, dass den Freiheitsrechten eines Einzelnen von Staaten im Internet im gleichen Ausmaß Achtung entgegenzubringen ist wie dies bislang in der physischen Welt zu erfolgen hatte.

Die Resolution mit der Kennung L13 nimmt dabei mehrmals explizit Bezug auf das Recht zur freien Meinungsäußerung, da es sich dabei um das wesentlichste Grundrecht mit Internetbezug handeln dürfte. Weiterhin anerkennen die Signatarstaaten die Wichtigkeit des Internets bei der Entwicklung von Gesellschaften, die die Menschenrechte achten. Daher enthält die Resolution auch die Aufforderung an alle Staaten, den Zugang zum Internet gegenüber ihren Bürgern zu bewerben und jenen auch bereitzustellen.

Die Resolution wurde von einer Vielzahl an Staaten mitgetragen, jedoch sollen wichtige UN-Mitglieder wie etwa Russland, Brasilien, Indien und einige andere gegen diese opponieren. Über ihre genaue Motivation ist mangels des Vorliegens entsprechender Stellungnahmen nichts näheres bekannt. Die US-amerikanische Außenministerin Hillary Clinton lobte die Resolution als „willkommene Ergänzung im Kampf für die Menschenrechte und fundamentale Freiheiten im Internet“. Schließlich seien diese in vielen Staaten der Welt mehr oder minder groben Einschränkungen unterworfen.