E-Postbrief künftig ohne Verschlüsselung und persönliche Signatur

Przemyslaw Szymanski
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Die Deutsche Post startete den E-Postbrief vor mehr als zwei Jahren, der sich seit dem nie als Konkurrent für den traditionellen Brief etablieren konnte. Darauf reagiert das Unternehmen nun mit einer Änderung der eigenen AGB und streicht bei seinem Dienst zwei wichtige Sicherheitsfunktionen.

Ab dem 25. September 2012 wird ein Verschlüsseln der eigenen Nachrichten und ein Beantragen von persönlichen Signaturen nicht mehr möglich sein. Letzteres dürfte wohl keinen großen Verlust darstellen, da der E-Postbrief nie ein gesetzlich zugelassener Ersatz für Kommunikationsvorgänge, die der Schriftform bedürfen, gewesen ist. Dies zeichnet sich auch in den bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab:

„Es liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers zu prüfen, inwiefern die angebotenen Dienste geeignet sind, etwaige angestrebte Rechtswirkungen im Verhältnis zwischen ihm und anderen Nutzern bzw. Kommunikationspartnern herbeizuführen, insbesondere auch inwiefern es zulässig ist, die angebotenen Dienste in diesem Verhältnis zu nutzen. Die DPAG leistet diesbezüglich keine Rechtsberatung. Es wird aber darauf hingewiesen, dass insbesondere gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Schriftformerfordernisse durch die Nutzung der Dienste nicht erfüllt werden. Soweit der Gesetzgeber einen Ersatz der Schriftform durch elektronische Form zulässt, ist eine zusätzliche qualifizierte digitale Signatur erforderlich. Ebenso wenig können förmliche Zustellungen im Gerichts- oder Verwaltungsverfahren vorgenommen werden.“

Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit dieser Formulierung sorgte man dafür, dass gewisse Geschäftsvorfälle, wie beispielsweise Quittungen, Verbraucherdarlehens- und Mietverträge, nicht rechtssicher abgeschlossen werden konnten. Auch Arbeitsverträge, die Kündigung von selbigen sowie die Bürgschaft natürlicher Personen oder die Schuldanerkenntnis sind davon betroffen.

Schwerer ins Gewicht fallen dürfte die ausbleibende Verschlüsselung der eigenen E-Mail-Nachrichten. Nutzer, die Gebrauch von dieser Funktion machten, werden wohl zukünftig auf ein eigenständiges Verschlüsseln und einen anschließenden Versand über das E-Post-System zurückgreifen müssen.