EFF verklagt US-Justizministerium aufgrund von NSA-Praktiken

Maximilian Schlafer
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Wie Heise berichtet, hat die Electronic Frontier Foundation EFF eine Klage gegen das US-Justizministerium erhoben, um so eine Auskunft über den Umfang jener geheimdienstlichen Abhöraktivitäten zu erlangen, die zum Zwecke der Terrorabwehr in den USA durchgeführt worden sind.

Als Klagegrundlage dienen die Bestimmungen des Freedom of Information Act (FOIA). Dieses noch aus den sechziger Jahren stammende Gesetz gibt US-Bürgern die Möglichkeit, von der Regierung Informationen über die Tätigkeit ihrer Exekutivorgane zu verlangen.

Der Auslöser für die Klage ist laut EFF der Umstand, dass die zwei dafür zuständigen Unterbehörden OIP (Office of Information Policy) und NSD (National Security Division) keinerlei Reaktion auf Anfragen zu diesem Thema zeigten. Damit würden sie eben jenes Gesetz und die darin enthaltenen Auskunftspflichten verletzen. Da sowohl der Inlandsgeheimdienst NSA als auch die beiden betreffenden reaktionsunfreudigen Behörden dem Justizministerium zugerechnet werden, wurde dieses zum Ziel der Klage.

Hintergrund der erwähnten Anfragen wiederum ist das Auslaufen jener Gesetze, die bisher den Geheimdiensten umfassende Kompetenzen bei der Überwachung gewährten. Da in Folge dessen eine Neuregelung dieses Sektors vermutlich noch in diesem Jahr anstehen dürfte, hält es die EFF für notwendig, dass in die Diskussion darüber alle relevanten Informationen Eingang finden. Sie vermutet, dass die NSA im Zuge ihrer Überwachungsmaßnahme verfassungswidrig agiert hat. Damit man dafür „die Regierung“ zur Verantwortung ziehen könne, sei es jedoch notwendig, dass endlich „echte Antworten“ zu diesem Thema ans Licht kämen. Andernfalls sei es nicht möglich, zukünftigen Fällen des Missbrauchs dieser Befugnisse vorzubeugen.

Aus all diesen Gründen bestehe ein berechtigtes und außergewöhnliches öffentliches Interesse an der Herausgabe dieser Daten, die unter anderem Einschätzungen des Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) und bestimmter Berichte an den Kongress zu diesem Thema beinhalten.

Die Klage wurde beim Bezirksgericht in Washington DC eingebracht. Sie ist im Volltext hier abrufbar.

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