Google benachteiligt Webseiten mit illegalen Inhalten

Andreas Frischholz
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Google wird zukünftig im Such-Ranking diejenigen Webseiten benachteiligen, die unter dem Verdacht stehen, illegale Inhalte zu verbreiten oder mit Links auf entsprechende Seiten verweisen. Die hauseigene Video-Plattform YouTube bleibt allerdings außen vor.

Erhält eine Webseite zu viele Beschwerden wegen Urheberrechtsverstößen, wird diese bei den Suchergebnissen auf die hinteren Plätze verwiesen. Mit dieser Maßnahme sollen legale Angebote für Musik oder Filme gefördert werden, erklärt das Unternehmen in einem Blog-Beitrag. Die Anzahl der Löschanfragen ist in den letzten Wochen deutlich nach oben geschnellt, allein in den letzten 30 Tagen wurden 4,3 Millionen Beschwerden eingereicht.

Diese allein reichen allerdings nicht aus, um eine Webseite aus dem Suchindex zu tilgen – damit es soweit kommt, müssen die Rechteinhaber direkt eingreifen. Sollten Webseiten allerdings zu Unrecht im Such-Ranking benachteiligt werden, bietet Google den Webseiten-Betreibern über ein Tool die Möglichkeit, gegen die Herabstufung vorzugehen. Wer die meisten Beschwerden einreicht und welche Webseiten die meisten erhalten haben, zeigt Google wie gehabt in seinem Transparency Report.

Dienste von Google werden bei der neuen Vorgehensweise jedoch offenbar ausgeklammert, berichtet die Webseite SearchEngineLand. Dem Bericht zufolge ist es nicht möglich, Beschwerden gegen YouTube einzureichen. Googles Video-Portal wird regelmäßig von den großen Musikverlagen kritisiert, weil urheberrechtlich geschützte Werke ohne Genehmigung der Rechteinhaber verbreitet werden.

Diese haben allerdings die Möglichkeit, direkt bei YouTube gegen mutmaßlich unrechtmäßige Videos vorzugehen. Zudem erklärt Google darauf, dass bei allen Webseiten mit „user-generated content“ nicht ausschließlich die Beschwerden berücksichtigt werden. YouTube erhalte in den Such-Rankings keine Sonderbehandlung im Vergleich zu ähnlichen Diensten.