Rechteinhaber verlangen Three-Strikes-Regelung

Andreas Frischholz
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Der Streit um die Einführung eines Warnhinweismodells nimmt allmählich wieder Fahrt auf, angetrieben durch das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs, das die Position der Rechteinhaber gestärkt hat. Trotz klarer Absage durch die Bundesjustizministerin beharren die Musikindustrie und der Buchhandel auf dem Warnhinweis-Modell.

Noch in der vergangenen Woche erteilte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Forderungen der Rechteinhaber aus der Film-, Buch- und Musikbranche eine deutliche Absage bezüglich eines Two- oder Three-Strikes-Modells. Mit der Ministerin gebe es kein Warnhinweis-Modell, das sie als „Angst-Modell“ bezeichnet. Allerdings zeigen sich die Rechteinhaber wenig beeindruckt von den Aussagen der Ministerin. Stattdessen werfen Musikindustrie und Buchhandel im Namen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) Leutheusser-Schnarrenberger vor, keine eigenen Vorschläge anzubieten.

Zudem verweisen die Rechteinhaber auf die – allerdings umstrittene – Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruch. Das Urteil zeige, dass Handlungsbedarf bestehe und bei Warnhinweisen handele es sich nicht um Überwachungsmaßnahmen, sondern eine „sanftere“ Rechtsdurchsetzung im Vergleich zur aktuellen Lage. Aktuell benötigen die Rechteinhaber bei jeder Urheberrechtsverletzung einen Gerichtsbeschluss, um von den Providern die Daten der Anschlussinhaber zu erhalten. Ein für die Rechteinhaber aufwändiges Verfahren, dass diese mit einem Warnhinweismodell abkürzen und die Kosten reduzieren könnten.

Allerdings sind die Rechteinhaber auch die einzigen, die ein entsprechendes Three-Strikes-System befürworten. Die Provider lehnen es ab, Bürgerrechtler sehen es kritisch und auch in der Bundesregierung findet es wenig Anklang – insbesondere die verantwortliche Justizministerin, die eine Umsetzung aus „rechtlichen und politischen Gründen“ verweigert. Diese wäre nur mit Eingriffen in die Grundrechte zu realisieren und würden schlussendlich zu einer Überwachung des Internets führen. Das sollten Befürworter berücksichtigen und bei der Forderung nach Warnhinweisen auf „verbales Lametta verzichten“, so Leutheusser-Schnarrenberger.

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