Droht Apple eine Niederlage gegen Samsung?

Michael Schäfer
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Steht eine überraschende Wende im Geschmacksmusterstreit zwischen Samsung und Apple bevor? Das Düsseldorfer Landgericht hat nun alle Verfahren bis zur Entscheidung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) über die dort anhängigen Nichtigkeitsklagen ausgesetzt. Droht Apple am Ende sogar ein erheblicher Rückschlag?

Samsung schwimmt momentan auf einer Erfolgswelle: Nicht nur, dass das südkoreanische Unternehmen ein neues Rekordquartal vermelden konnte, auch sollen nach dem Urteil im Patentstreit gegen Apple trotz des erst einmal verlorenen Prozesses in den USA die Verkäufe des Galaxy S III nach dem Urteil deutlich angestiegen sein.

Jetzt berichten die Kollegen von allaboutsamsung.de unter Berufung auf das Anwalt-Portal JUVE von einer möglichen Wende im deutschen Geschmacksmusterstreit zwischen Apple und Samsung. Vor dem Landgericht Düsseldorf hatte Apple eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 erwirkt, welche später auch im Hauptsacheverfahren bestätigt wurde.

Bereits in der Berufungsverhandlung hatte das Oberlandesgericht aber zu erkennen gegeben, dass die Geschmacksmuster seitens Apple aller Voraussicht nach keinen Bestand haben werden. Doch auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, läge hier kein Verstoß durch Samsung vor. Allerdings hatte man sich auf die hilfsweise vorgebrachten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gestützt und das Urteil daher bestehen lassen.

Nun hat das Landgericht Düsseldorf alle Verfahren bis zur Entscheidung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) über die dort anhängige Nichtigkeitsklagen (AZ 14c O293/11) ausgesetzt. Sollte Samsung hierbei Erfolg haben und das HABM Apples Geschmacksmuster für nichtig erklären und löschen lassen, stünden aber immer noch die von Apple behaupteten Verstöße gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) im Raum. Auch hier hat jedoch das Gericht klar zu erkennen gegeben, dass die Erfolgschancen für Apple bei einer etwaigen Klage auf Verletzung seiner Geschmacksmuster bei einer Fortsetzung des Verfahrens nach dem jetzigen Kenntnisstand kaum gegeben sein dürften.

Diese Entscheidung birgt für Apple darüber hinaus noch weitere weitreichende Folgen: Da sich das Gericht für das ganze Unionsgebiet zuständig erklärt hat, werden auch alle anderen Verfahren, welche zum jetzigen Zeitpunkt im Bezug auf die Verletzung von Designpatenten in der EU geführt werden, ausgesetzt. Bei einem Sieg Samsungs ist dieses Urteil somit auch richtungsweisend für die ganze Union.

Somit könnte Apple in Deutschland also ein herber Rückschlag drohen, auch wenn die Entscheidung des HABM bis zum Frühjahr 2013 auf sich warten lassen könnte – oder sogar mehrere Jahre. Sollte Samsung hierbei als Sieger hervor gehen, wäre dies nicht nur das Ende eines langen Rechtsstreites mit Apple in Deutschland, aus einer Entscheidung des HABM und des Landgericht Düsseldorf zur Folge könnten sich sogar Schadensersatzansprüche von Samsung gegen Apple ergeben, welche nicht gering ausfallen dürften. Ein solcher Sieg würde aber auch bedeuten, dass dem Verkauf des Galaxy Tab 10.1 und dem des Galaxy Tab 8.9 und Galaxy Tab 7.7, welche im Rahmen eines kerngleichen Verstoßes im Bezug auf die Samsung Deutschland GmbH ebenfalls vom deutschen Markt verbannt wurden, nichts mehr im Wege steht.

Somit würde, wie in einigen anderen Ländern zuvor, erneut bestätigt, dass das Galaxy Tab 10.1 keine Designpatente von Apple verletzt. Auch bei der Niederlage Samsungs in den USA wurde von der Jury keine Designverletzung des Tablets gegenüber Apple festgestellt.

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