EU attestiert Microsoft Fehlverhalten im Browser-Streit

Andreas Frischholz
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Die EU-Kommission hat Microsoft nun offiziell mitgeteilt, dass der Redmonder Konzern nicht seiner Pflicht nachgekommen ist, Windows-Nutzern die Browser-Wahl über ein entsprechendes Auswahlfenster zu ermöglichen. Eine möglicherweise hohe Strafe für Microsoft rückt damit in greifbare Nähe.

Final ist die Entscheidung der EU-Kommission aber noch nicht, bislang habe nur eine erste Prüfung stattgefunden. Die Microsoft nun offiziell mitgeteilten Beschwerdepunkte sollen nicht das endgültige Ergebnis des Verfahrens vorweg nehmen. Allerdings wäre es nach den Äußerungen von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erstaunlich, wenn das Verfahren von EU-Seite aus im Sand verlaufen sollte.

Gemäß der Beschwerdemitteilung vertritt die EU-Kommission den Standpunkt, dass Microsoft es versäumt habe, das im Februar 2011 auf den Markt gebrachte Windows 7 Service Pack 1 mit einem Webbrowser-Auswahlfenster auszuliefern. Nach den bereits bekannten Informationen wurde 28 Millionen Windows-Nutzern in der Zeit von Februar 2011 bis Juli 2012 das Auswahlfenster nicht angezeigt. Microsoft hat das Problem bereits eingeräumt, spricht aber nicht von Absicht, sondern einem technischen Problem.

Das Verfahren hat die EU-Kommission im Februar dieses Jahres aufgenommen, weil Microsoft gegen das Urteil im Browser-Streit aus dem Jahr 2009 verstoßen hat. Damals wurde Microsoft dazu verpflichtet, ein Browser-Auswahlfenster in Windows zu integrieren, um mit dem Internet Explorer keinen wettbewerbswidrigen Vorteil gegen konkurrierenden Browser-Hersteller zu erhalten.

Den endgültigen Beschluss in diesem Beschwerdeverfahren wird die EU-Kommission aber erst dann fassen, wenn Microsoft sein Recht auf Verteidigung wahrgenommen hat. Fällt danach das Urteil, Microsoft habe gegen Verpflichtungen verstoßen, droht dem Konzern eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes – im Falle von Microsoft wären das bei einer Höchststrafe rund sieben Milliarden US-Dollar.

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