Googles neue Nutzungsbestimmungen sorgen für Ärger

Andreas Frischholz
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Google beschwört mit den überarbeiteten Nutzungsbestimmungen erneut den Protest der europäischen Datenschützer. Der Konzern hat die Datenschutzbestimmungen seiner zahlreichen Dienste in eine AGB zusammengefasst, dabei aber auch die Nutzerkonten der unterschiedlichen Dienste wie Google+ oder YouTube miteinander verknüpft.

Mit der Zusammenführung der Nutzerkonten missachte Google die Privatsphäre der Nutzer, kritisieren die Datenschutzbehörden der 27 EU-Mitgliedsstaaten in einem Brief. Google soll nun die überarbeiteten Datenschutzbestimmungen innerhalb von vier Monaten anpassen, da ansonsten Sanktionen drohen, erklärt die französische Datenschutzkommission CNIL stellvertretend für alle europäischen Datenschutzbehörden. Nicht die erste Beschwerde in Richtung Mountain View, denn bereits im März hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen Google für die neuen Nutzungsbestimmungen abgemahnt.

Darüber hinaus erheben die Datenschützer den Vorwurf, dass Google die Nutzer nur unzureichend über den Zweck der gespeicherten Daten informiere, zudem seien diese auch nicht um Einwilligung gebeten worden und hätten auch kein Widerspruchsrecht erhalten. „Die Zusammenfassung und Kürzung der Datenschutzerklärung führt nicht zu einem dringend erforderlichen Informationsgewinn, sondern zu einem Informationsverlust“, erklärte der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar.

Google selbst gibt an, mit den seit März überarbeiteten Datenschutzbestimmungen nicht gegen EU-Recht zu verstoßen. Mit den Änderungen sollen die Suchergebnisse für den einzelnen Nutzer verbessert werden, außerdem wolle man das Angebot optimieren. Fraglich bleibt, ob den Datenschützern diese Erklärungen reichen werden. Ein Sprecher des Verbraucherschutzministeriums monierte bereits, dass Google sich endlich den Fragen der Datenschützer stellen müsse und sich nicht „wegducken“ dürfe.

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