Samsung Galaxy Tab 10.1 in den USA wieder erhältlich

Nicolas La Rocco
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Die mittlerweile durchaus als jahrelang anhaltende Auseinandersetzung zu bezeichnenden gerichtlichen Streitigkeiten zwischen Apple und Samsung fügen mit jüngster Entscheidung von Richterin Lucy Koh ein weiteres Kapitel der Patent-Lektüre hinzu: Das Samsung Galaxy Tab 10.1 darf in den USA jetzt wieder vertrieben werden.

Als Ende Juni 2012 der Hammer von Richterin Lucy Koh das Richterpult traf, verpufften schlagartig alle Ambitionen von Samsung auf dem amerikanischen Markt mit dem Galaxy Tab 10.1 ein erfolgreiches Geschäft aufzubauen. Per einstweiliger Verfügung stoppte Apple den Verkauf des Produkts. Grundlage dafür war ein Design-Patent, das laut Auslegung des Gerichts von Samsung missachtet wurde. Optisch habe man mit dem Galaxy Tab 10.1 ein Produkt erschaffen, das einfach zu nahe an dem in Cupertino erschaffenen Design des iPad und iPad 2 liege, so die Begründung. Damals sollen sogar die Anwälte von Samsung Schwierigkeiten damit gehabt haben, das eigene Produkt von Apples Tablets zu unterscheiden.

Die neueste Entscheidung hat das Verkaufsverbot jetzt aber wieder aufgehoben. Damit darf das Tablet nun theoretisch wieder in den amerikanischen Regalen stehen und verkauft werden. Fraglich bleibt, wie man mit einem eher der vorangegangenen Generation zugehörigen Tablet an die Erfolge jüngster Produkte anknöpfen möchte. Trotzdem zeigte sich Samsung erfreut über die Entscheidung und fühlt sich in seiner Position bestätigt, dass man zum damaligen Zeitpunkt nicht in Konflikt mit Apples Design gestanden hat. Deshalb könnte auch das zum früheren Urteil geleistete Pfand von Apple in Höhe von 2,6 Millionen US-Dollar nun an Samsung fließen.

Erst Ende September wurden die Grundlagen für das neueste Urteil geschaffen, als der „U.S. Federal Circuit Court of Appeals“ entschied, dass Richterin Lucy Koh über eine mögliche Aufhebung des Vertriebsverbots entscheiden dürfe. Da Samsung laut der neuesten Entscheidung nun doch nicht gegen das von Apple vorgebrachte Design-Patent „D'889“ verstößt, eröffnet dem südkoreanische Unternehmen die Möglichkeit, auf dem amerikanischen Markt wenigstens noch durch die aufkommenden Feiertage und die Weihnachtszeit ein relativ ertragreiches Geschäft mit dem Tablet abzuschließen.