Tagesschau-App: ARD legt Berufung gegen Urteil ein

Przemyslaw Szymanski
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Gegen das Ende September gefällte Urteil des Oberlandesgerichts Köln, welches unter anderem die Tagesschau-App in der Ausführung vom 15. Juli 2012 aufgrund der zu hohen Presseähnlichkeit untersagt, hat die öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt ARD nun wie erwartet Berufung eingelegt.

Dies teilte der innerhalb der ARD für die Tagesschau und somit auch für die Applikation zuständige NDR mit und erklärt, dass die Frist für die Einreichung bezüglich eines Berufungsverfahrens beim Oberlandesgericht Köln nächste Woche am 29. Oktober abgelaufen wäre.

Dennoch möchte die ARD unabhängig vom besagten Verfahren versuchen, sich mit den Vertretern der acht klagenden Verleger zu einigen, um den Streit außergerichtlich beilegen zu können. „Ich bin sehr optimistisch, dass wir uns außergerichtlich einigen werden“, meint Monika Piel, ihres Zeichens ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin, zum Auftakt der Medientage am Donnerstag in München.