Auflagen für LTE im 800-Megahertz-Bereich bundesweit erfüllt

Przemyslaw Szymanski
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Im Jahr 2010 versteigerte die Bundesnetzagentur die Mobilfunkfrequenzen unter anderem im 1.800-, 2.000- und 2.600-Megahertz-Bereich, wobei jedoch auch die an Versorgungsauflagen gebundenen 800-Megahertz-Frequenzen Teil der Auktion waren. Nun gibt die Bundesnetzagentur bekannt, dass alle besagten Auflagen bundesweit erfüllt sind.

Demnach wurde die Versorgungspflicht für LTE nun auch in Brandenburg als letztem deutschen Bundesland erfüllt, sodass die drei Netzbetreiber im 800-Megahertz-Bereich – Deutsche Telekom, Vodafone und O2 – die entsprechenden Netze in allen Bundesländern ohne weitere Auflagen ausbauen dürfen. Dass die Versorgungspflicht bereits jetzt erfüllt ist, ist aus Sicht von Jochen Homann, seines Zeichens Präsident der Bundesnetzagentur, „ein großer Erfolg und ein wichtiger Schritt im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung.“ Die Mobilfunknetzbetreiber hätten große Anstrengungen unternommen, „damit der heutige Erfolg so schnell erreicht werden konnte.

Die Netzbetreiber waren verpflichtet, in den Bundesländern bei der Nutzung der reichweitenstarken 800-Megahertz-Frequenzen stufenweise die Städte und Gemeinden der einzelnen Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Vorrangig sollten Städte und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern (Prioritätsstufe 1) mit mobilem Breitband bedient werden. Als versorgt gilt dabei ein Bundesland, wenn mindestens 90 Prozent der Bevölkerung einer Prioritätsstufe ein Breitband-Internetanschluss zur Verfügung gestellt werden kann – wozu alle eingesetzten Technologien, also auch der DSL- und Kabel-Anschluss, zählen.

Dabei reichte es aus, wenn nur ein Netzbetreiber die von den einzelnen Bundesländern als unterversorgt gemeldeten Gebiete versorgte. Erst dann konnten die Mobilfunkanbieter mit dem Ausbau in der nächsten Prioritätsstufe in dem jeweiligen Bundesland beginnen. Nach der Erfüllung der Versorgungsauflagen in allen insgesamt vier Prioritätsstufen kann der LTE-Ausbau wie bereits beschrieben in dem betreffenden Bundesland frei erfolgen.