CETA ohne Strafvorschriften für Copyright-Verstöße

Andreas Frischholz
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Das als ACTA-Nachfolger gehandelte CETA wird nicht die Strafvorschriften zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen beinhalten, die einer der Gründe für die zahlreiche Kritik an ACTA waren. Nach Angaben des verantwortlichen EU-Kommissars Karel De Gucht wurden entsprechende Passagen nach dem Ende von ACTA gestrichen.

Bei CETA (Canada-EU Comprehensive Economic and Trade Agreement) handelt es sich um ein Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada. Erste Entwürfe, die im Laufe des Sommers durchgesickert waren, beinhalteten mit dem Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (ComputerBase-Bericht) übereinstimmende Passagen – etwa den Abschnitt, der Vertragsparteien dazu verpflichten sollte, die Umgehung von DRM- und Kopierschutzmechanismen unter Strafe zu stellen. Besondere Brisanz erhielt CETA, weil kurz zuvor ACTA in einer Abstimmung im EU-Parlament gescheitert war.

Diese Passagen sind nun nicht mehr enthalten, erklärt der für CETA und zuvor ACTA zuständige EU-Handelskommissar Karel De Gucht. Er bestätigte zwar, dass diese Passagen ursprünglich Teil von CETA waren, aber bereits vor dem Ende von ACTA in das Abkommen integriert wurden. Nach der negativen Abstimmung im EU-Parlament habe man die Passage entfernt. Bestätigt werden die Aussagen De Guchts von der Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi), nach deren Angaben die EU-Mitgliedsstaaten sich zumindest informell darauf geeinigt haben, die umstrittenen Passagen bei CETA auszuklammern, um nicht erneut ein negatives Votum des EU-Parlaments zu riskieren.

Letztlich überprüfbar sind die Aussagen von De Gucht aber nicht, da die Entwürfe für CETA nach wie vor für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Zudem sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen, auch wenn die EU und Kanada das Abkommen in den kommenden Wochen zur Unterschriftsreife bringen wollen. Einige schwierige Fragen sollen laut De Gucht aber noch zur Diskussion stehen.

So fordert etwa Kanada, das Aufzeichnen von Filmen im Kino unter Strafe zu stellen. Die EU will eine entsprechende Klausel aber nur optional in das Vertragswerk aufnehmen. Was allerdings im Detail hinter CETA steckt, wird erst deutlich werden, wenn die Vertragstexte freigegeben werden, beziehungsweise ein aktueller Entwurf den Weg an die Öffentlichkeit findet. Die Bürgerrechtler von EDRi befürchten aufgrund der derzeitigen Geheimverhandlungen allerdings, dass auch CETA Passagen enthält, die aus zivilgesellschaftlicher Sicht problematisch seien.