Vermarktung von Smartphone-Bewegungsprofilen ist illegal

Andreas Frischholz
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Die Vermarktung von Standortdaten, die über Mobiltelefone erhoben werden, ist grundsätzlich verboten, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Das Statement erfolgte, nachdem die Pläne des spanischen O2-Mutterkonzerns Telefónica publik wurden, der Bewegungsprofile seiner Kunden für Werbezwecken nutzen will.

Die Bundesregierung hält das Geschäftsmodell für nicht haltbar, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Eine Prüfung für O2 habe ergeben, dass der Handel mit Bewegungsprofilen selbst in anonymisierter Form nicht zulässig ist, sofern der Dienst mit keinem Zusatznutzen verbunden ist – also etwa zur Registrierung von Verkehrsströmen. Nur an diese dürfen Standortdaten in anonymisierter Form oder mit Einwilligung der Smartphone-Nutzer weitergegeben werden, was laut Aussage des Ministeriumssprechers auch für andere EU-Länder gilt.

Immerhin, die Anonymisierung sichert Telefónica zu, bei der Einwilligung wird es kritischer. O2 erklärt auf der Webseite, dass Verbindungs-, Nutzungs- und Standortdaten nur mit Einverständnis der Nutzer für Marktforschung verwendet werden. Kunden müssen beim Abschluss eines Vertrags via Internet einer entsprechenden Klausel zustimmen. Datenschützer kritisieren allerdings die wachsweichen Formulierungen von O2, zumal Kunden die Nutzung von Standortdaten weder separat untersagen oder einschränken könnten. Ein Widerspruch muss nach Vertragsabschluss schriftlich eingelegt werden.

Ohnehin haben Datenschützer Bedenken bei dem Vorhaben. „Standortdaten sind hochsensibel, weil eben über sie eindeutig erkennbar ist, wo sich jemand aufhält“, erklärte Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, gegenüber der Tagesschau. Er beobachte mit „Bauchschmerzen“, dass Telekommunikationsunternehmen nun beginnen, diese „Daten in die Welt zu streuen“.