Kabel Deutschland schränkt ÖR-TV-Programm leicht ein

Jirko Alex
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Der Streit um die Fortführung der Zahlung der sogenannten Einspeiseentgelte erreicht erstmals den Kunden. Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland schränkt ab heute den Empfang einiger Drittprogramme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten leicht ein, folgt dabei aber weiterhin den gesetzlichen Vorgaben.

Bereits seit der Mitte des letzten Jahres war klar, dass die Ankündigung der öffentlich-rechtlichen TV-Anstalten, keine Millionenbeträge mehr für die Einspeisung ihrer Sendungen in das Kabel-TV-Netz an einige Betreiber zu überweisen, auf Gegenwehr stoßen würde. ARD, ZDF und Co. zahlten bisher jährlich rund 60 Millionen Euro vor allem an die großen Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland und Unitymedia, damit diese das TV-Programm in ihre Kabelnetze einspeisen. Kleinere Anbieter sowie etwa auch die Deutsche Telekom erhielten keine Einspeiseentgelte. Die Netzbetreiber seien ohnehin rechtlich dazu verpflichtet, das öffentlich-rechtliche TV- und Radioprogramm zu verbreiten, so die Argumentation des in der Sache federführenden MDR.

Gegen die seit diesem Jahr ausgesetzte Zahlung der Einspeisevergütung kündigte Kabel Deutschland schon im Sommer 2012 rechtliche Schritte an. Erstmals könnten ab heute aber auch Kunden die Auswirkungen der Auseinandersetzung spüren. So überträgt Kabel Deutschland nunmehr nur noch die lokalisierte Variante einiger Drittprogramme wie MDR, NDR und rbb in den entsprechenden Regionen. In Hamburg wird es also nur die entsprechende NDR-Version zu sehen geben und auch Berliner werden nicht mehr rbb Brandenburg empfangen können. Bis auf eine täglich halbstündige Ausgabe des Regionalfensters ist das Programm der Angebote allerdings identisch. Trotz dieser Einschränkung werden die regionalen Drittprogramme aber weiterhin national ausgestrahlt. Das Programm des NDR wird also auch weiterhin im Süden und das des SWR im Norden zu empfangen sein.

Über diese Maßnahme hinaus wird auch die Bandbreite reduziert, die den digitalen Versionen der öffentlich-rechtlichen TV-Sendern von Kabel Deutschland zur Verfügung gestellt wird. Hierbei nimmt der Kabelnetzbetreiber eine Anpassung an den für alle sonstigen Sender üblichen Standard vor – eine Einschränkung für Kunden ist nicht zu erwarten. Gleichwohl ist aber damit zu rechnen, dass Kabel Deutschland weiterhin einen intensiven Blick auf die Leistungen hat, die man für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten erbringt. Über den gesetzlich geforderten Rahmen hinausgehende Leistungen werden zukünftig – wenn erkannt – vermutlich gestrichen, solange kein Urteil im Rechtsstreit gesprochen wird. Inwieweit das den Kunden trifft, muss allerdings abgewartet werden.