YouTube plädiert für Verhandlungen mit der GEMA

Andreas Frischholz
63 Kommentare

Die GEMA forcierte zuletzt den Streit mit Googles Video-Plattform YouTube über die Abgabe für den Stream von Musik-Videos und die damit einhergehenden Sperrtafeln. In einem Interview mit Golem nimmt YouTube-Sprecherin Mounira Latrache Stellung zu den Vorwürfen und bestreitet, dass YouTube hierzulande Geld mit Musik verdiene.

YouTube würde Musiker nicht an den Werbeeinnahmen beteiligen, so lautet der Vorwurf der GEMA und der Musikindustrie. Latrache widerspricht dem, aufgrund der Sperrtafeln werden derzeit keine Videos angezeigt, sodass auch keine Werbeeinnahmen generiert werden. Man wolle zahlen, habe schon Angebote gemacht und sei offen für neue Gespräche mit der GEMA, um doch noch eine Einigung zu erzielen.

YouTube bietet der GEMA, einen Umsatzanteil von den Werbeerlösen zu zahlen, während die Verwertungsgesellschaft einen Pro-View-Tarif fordert. Die GEMA orientiere sich dabei wohl an Download-Plattformen wie iTunes, vermutet Latrache. Diese können für jeden heruntergeladenen Song einen bestimmten Preis einplanen, bei YouTube verhalte es sich aber anders. Die Video-Plattform sei kein Download-Dienst, „wir bestimmen auch nicht die Summen, zu denen wir Werbung verkaufen“. Diese sind abhängig von Angebot und Nachfrage, deswegen könne YouTube auch nur „marktübliche“ Preise zahlen.

Deswegen entspreche die von der GEMA geforderte Mindestvergütung nicht dem Geschäftsmodell von YouTube, da man „nicht pro View eines Videos Geld verdiene“. Trotzdem gibt sich Latrache optimistisch, dass man noch eine Einigung erziele. Immerhin habe YouTube in über 40 Ländern bereits Abkommen mit den jeweiligen Verwertungsgesellschaften geschlossen. Deswegen hofft man bei dem Internetriesen, dass die Gerichtsprozesse ad acta gelegt werden und man wieder verhandelt.

Die Verhandlungen erklärte die GEMA Mitte Januar für gescheitert, stattdessen soll nun das für solche Schiedssprüche zuständige deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) entscheiden, ob eine Mindestvergütung gerechtfertigt ist. Zuletzt folgte zudem eine Unterlassungsklage gegen die Sperrtafeln, mit denen YouTube samt einem Hinweis auf die GEMA urheberrechtlich geschützte Videos blockt – obwohl die GEMA selbst laut eigener Aussage nur bei zwölf Videos intervenierte.