Anti-Abmahngesetz wird im Bundestag verhandelt

Andreas Frischholz
25 Kommentare

Das innerhalb der Bundesregierung umstrittene Gesetz zur Eindämmung des Abmahnunwesens hat nun auch den Bundestag erreicht. Schon beim Kabinettsbeschluss stritten CDU/CSU und FDP um den Umfang, dieser Zwist setzt sich nun in der ersten Lesung im Bundestag fort.

Nach wie vor sieht der Entwurf (PDF-Datei) vor, bei der ersten Abmahnung wegen einer „Urheberrechtsstreitsache“ den Streitwert auf 1.000 Euro zu begrenzen, womit die Anwaltskosten bei 155,30 Euro liegen sollen. Allerdings ist dieser Betrag nicht in Stein gemeißelt, denn „dieser Wert ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig“. Diese Klausel sorgt für Unmut bei der Opposition. Die SPD-Abgeordnete Marianne Schneider kritisierte, damit werde dem Missbrauch „Tür und Tor für“ geöffnet.

Viele Forderungen sind durch den Streit in der Koalition, der das Gesetz fast zum Scheitern brachte, „verwässert oder verschlimmbessert worden“, erklärt Caren Lay von der Linken. Die Grünen verlegen ihre Kritik indes auf den Auskunftsanspruch gegen Provider, der die eigentliche Ursache des Missbrauchs sei. Bei dem entsprechenden Gesetz aus dem Jahr 2008 wäre nicht präzise geregelt worden, dass Provider die Identität von Nutzern nur dann an Abmahner weitergeben dürften, wenn es sich um einen Rechtsverletzer im „geschäftlichen Verkehr“ handele.

Die Regierungsparteien verteidigen den Entwurf erwartungsgemäß. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geht davon aus, dass das neue Gesetz für die „Masse der Fälle“ gilt, die „besonderen Umstände“ in der Einzelfallregelung müssten vom Abmahner nachvollziehbar dargelegt werden. Ebenso erklärten Vertreter von der CDU/CSU-Fraktion, dass „systematische Abmahnungen“ mit dem Gesetz unterbunden werden sollen, grundsätzlich halte man diese aber nach wie vor für ein „probates Mittel“, um Urheberrechtsverletzungen wie bisher ahnden zu können. Für geringste Verstöße soll aber kein vierstelliger Streitwert mehr angesetzt werden können, ab wann das Gesetz greife und was mit einer „Urheberrechtsstreitsache“ genau gemeint ist, müsse aber noch geklärt werden.

  25 Kommentare
Themen:
  • Andreas Frischholz E-Mail
    … ist Politikwissenschaftler und berichtet seit 2004 über Netzpolitik, Tech-Ökonomie und den digitalen Wandel der Gesellschaft.
Quelle: Heise

Ergänzungen aus der Community

  • ToniMacaroni 22.04.2013 00:42
    Nach wie vor sieht der Entwurf (PDF-Datei) vor, bei der ersten Abmahnung wegen einer „Urheberrechtsstreitsache“ den Streitwert auf 1.000 Euro zu begrenzen, womit die Anwaltskosten bei 155,30 Euro liegen sollen.
    Den meisten ist wohl nicht bewusst, dass damit irgendwo ein zentrales Register geschaffen werden muss, bei dem jeder Abgemahnte eingetragen wird, ob zu Recht abgemahnt oder nicht. Oder wie soll das sonst nachgeprüft werden, wie oft schon jemand abgemahnt wurde? Kein Prozess, kein Richter, du kommst einfach auf die Liste. Schuld festgestellt durch private Rechteinhaber.



    Bei mir waren es 10.000 Streitwert, für angeblich 3 Minuten in der Nacht mit DSL 3000 einen Spielfilm über Torrent angeboten zu haben.
    Technisch natürlich völlig unmöglich irgendeinen Schaden angerichtet zu haben, aber dass spielt rechtlich leider absolut keine Rolle und ich bin meine 960 Euro los. "jackii, post: 13837615
    Warum hast du dann gezahlt, wenn du unschuldig bist? Unterlassungserklärung abgeben, nicht zahlen, abwarten und auf Gerichtsverhandlung ankommen lassen wäre da angesagt.