Bettina Wulff will nun doch gegen Google klagen

Andreas Frischholz
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Die Ex-Präsidenten-Gattin Bettina Wulff will den Prozess gegen Google fortsetzen, berichtet das Handelsblatt. Nachdem der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden hat, dass Google automatische Suchvorschläge entfernen muss, wenn diese Persönlichkeitsrechte verletzen, sieht ihr Anwalt nun gute Chancen für den Prozess.

Bettina Wulff und Google streiten seit geraumer Zeit, weil die Autovervollständigung der Suchmaschine ihren Name bei der Eingabe um Begriffe wie „Escort“ ergänzt – vorausgegangen waren unwahre Gerüchte über eine angebliche Vergangenheit im Rotlicht-Milieu. Die Anwälte von Wulff forderten von Google, entsprechende Suchergebnisse zu löschen und die Autovervollständigung zu unterbinden. Allerdings stimmte der Suchmaschinenbetreiber nur bei acht Einträgen zu, diese aus dem Suchindex zu streichen.

Daher sollte es ursprünglich am 26. April zu einem Prozess vor dem Landgericht Hamburg kommen, dieser wurde von Wulffs Anwälten aber verschoben, um das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs abzuwarten. Von dem aktuellen Urteil verspricht sich ihr Anwalt Gernot Lehr eine bessere Ausgangslage, sobald das Verfahren wieder aufgenommen wird. „Ich gehe von einem Verhandlungstermin im Herbst aus“, so Lehr gegenüber Handelsblatt Online.

Die Richter des Bundesgerichtshofs sprachen sich in dem Urteil nicht grundsätzlich gegen die Autovervollständigung von Suchbegriffen aus. Das Problem ist vielmehr, dass Google keine Vorkehrungen getroffen hat, um das „Persönlichkeitsrecht und geschäftlichen Ansehen“ von Dritten zu schützen. In dem vom Bundesgerichtshof verhandelten Fall klagte ein Unternehmen, weil dessen Name von der Suche zu Unrecht um die Begriffe „Scientology“ und „Betrug“ ergänzt wurde.