Bitkom kritisiert pauschale Abgaben für Privatkopien

Andreas Frischholz
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Allmählich nimmt der Kampf um die Urheberrechtsabgabe für Geräte wieder Fahrt auf, in der kommenden Woche steht das Thema in EU-Gremien auf der Tagesordnung. Diskutiert werden die Vorschläge von EU-Mediator António Vitorino, der die verschiedenen pauschalen Abgabesysteme in den einzelnen EU-Staaten kritisiert.

Dieser liegt dem IT-Branchenverband Bitkom vor, dem die Argumentation von Vitorino in die Karten spielt – im vergangenen Jahr entbrannte ein Streit zwischen dem IT-Branchenverband und den Verwertungsgesellschaften, nachdem diese die Urheberrechtsabgabe deutlich erhöht hatten. Laut Vitorino erhalten Urheber etwa bei lizenzierten Inhalten eine direkte Vergütung vom Verbraucher, demzufolge entstehe durch eine Privatkopie kein Schaden für den Urheber. Der Verbraucher wird allerdings doppelt belastet, wenn eine Pauschalabgabe für das Speichermedium anfällt, mit dem er die Privatkopie erstellt. Ein weiteres Problem sieht Vitorino in den unterschiedlichen Abgabesystemen der einzelnen EU-Staaten, diese sollten angeglichen werden.

Darüber hinaus soll die Abgabenpflicht von den Geräteherstellern auf den Einzelhandel übertragen werden. Das System wäre dadurch transparenter und gewerbliche Nutzer könnten leichter von der Abgabe befreit werden, weil diese ohnehin keine Privatkopien erstellen dürfen. Dass dem Bitkom als Lobby-Verband der IT-Unternehmen diese Position zusagt, ist nachvollziehbar. Im Einzelhandel dürfte man von dem Vorschlag deutlich weniger begeistert sein, genauso wenig wie bei den Verwertungsgesellschaften. Dementsprechend ist noch mit einigen kritischen Statements zu rechnen, wenn der EU-Rat für Wettbewerbsfähigkeit sich am 29. Mai mit den Empfehlungen von Vitorino auseinandersetzt.

Mit denen ist Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder indes zufrieden: „Die Empfehlungen sind sachgerechte Verbesserungsvorschläge am bestehenden System und sollten zügig umgesetzt werden.“ Allerdings fordert er auch, über Alternativmodelle nachzudenken, die dem digitalen Alltag mit Cloud- oder Streaming-Diensten gerecht werden. Diese sind nur schwer zu vereinbaren mit dem derzeitigen Recht, nachdem private Kopien von urheberrechtlich geschützten Musikstücken, Filmen oder Texten in begrenztem Umfang erlaubt sind, weil die Rechteinhaber im Gegenzug die Erlöse aus der Pauschalabgabe als Entschädigung erhalten.