SPD fordert gezielte Debatte über 3D-Drucker

Jan-Frederik Timm
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In einer kleinen Anfrage (PDF) an die Bundesregierung drängt die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag auf eine „gesellschaftliche und politische Begleitung“ der 3D-Drucker-Technologie, um „die enormen Chancen und Potenziale zu erkennen und zum Vorteil des Wirtschaftsstandortes Deutschland nutzen zu können“.

Es sei Aufgabe von Wissenschaft und Forschung, die Debatte über die Einsatzgebiete und Folgen des Einsatzes von 3D-Druckern frühzeitig und fundiert zu begleiten. Eine gezielte Forschungsförderung sei daher „unabdingbar“, führt die Fraktion aus.

Zwei wesentliche Aspekte liegen der Forderung der Opposition zu Grunde. Zum einen wird der 3D-Drucker-Technologie durchaus das Potential für den Startschuss einer „dritten industriellen Revolution“ zugetraut, da entsprechende Drucker bisher zeitaufwändige und kostspielige Prozesse wie etwa die Anfertigung spezifischer Werkzeuge in der Fertigung drastisch verkürzen und günstiger gestalten könnten. Und auch in der Medizin, insbesondere in der Anfertigung von Implantaten, sind vielfältige Einsatzgebiete nicht nur angedacht. Erst vor zwei Tagen berichtete die Huffington Post von der Implantation einer mit einem 3D-Drucker erstellten Schiene für die Luftröhre bei einem drei Monate alten Säugling, die dem inzwischen neunzehn Monate alten Kind entgegen aller Erwartungen das eigenständige Atmen wieder ermöglicht hat.

Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Fertigungsstandorts Deutschland sei es deshalb unabdingbar, dass Wissenschaft, Forschung und Industrie die Entwicklung aktiv mitgestalten.

Neben der industriellen Perspektive sieht die Fraktion auch eine Diskussion um den privaten Gebrauch und eine potentielle Gefährdung des Urheberrechts vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der 3D-Drucker-Technologie als überfällig. Erste Modelle haben mit Preisen, die auch für Privatanwender erschwinglich sind, vollkommen neue Einsatzgebiete erschlossen. Erst kürzlich hatte beispielsweise Spiegel Online prominent über die im Internet verfügbare „Druckvorlage“ zur Anfertigung einer Handfeuerwaffe berichtet, die mittlerweile offline genommen wurde.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung auch Antworten auf die Fragen, ob „der Ausdruck einer einsatzfähigen Waffe (etwa einer Pistole) in einem 3D-Drucker nach geltendem Recht verboten“ oder „die Erarbeitung bzw. die Verbreitung eines Musters, mit dem eine Waffe an einem 3D-Drucker produziert werden kann, in Deutschland strafbar“ sei zu beantworten.

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