Xbox One beunruhigt Datenschützer

Andreas Frischholz
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Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar bezeichnet die Xbox One als „Überwachungsgerät“, das Microsoft „unter der Überschrift Spielgerät“ auf den Markt drücke, berichtet der Spiegel. Die Kritik richtet sich gegen das aufgebohrte Kinect, das bereits nach der offiziellen Ankündigung reichlich Diskussionsstoff lieferte.

Microsoft hat die Leistungsfähigkeit des Bewegungssensors deutlich erhöht, sodass dieser sogar Emotionen der Spieler erkennen soll. Schaar zeigt sich wenig angetan von dem, die Xbox registriere „ständig alle möglichen persönlichen Informationen“ über den Nutzer. Dazu zählt er „Reaktionsgeschwindigkeiten, Lernfähigkeit oder emotionale Zustände“. Diese würden dann „auf einem externen Server verarbeitet und möglicherweise sogar an Dritte weiter gegeben“, befürchtet er. Zumal die Nutzer nicht beeinflussen könnten, ob die Daten jemals gelöscht werden.

Microsoft hat bei der Xbox One das Bedienkonzept rigoros auf Kinect ausgelegt. Mit der Gesten- und Sprachsteuerung lässt sich die komplette Oberfläche bedienen, selbst der Start erfolgt über den Befehl „Xbox on“. Damit das möglich ist, muss zumindest das Mikrofon dauerhaft aktiviert sein, weswegen Kritiker befürchten, über die Konsole könnten auch Gespräche abgehört werden, selbst wenn diese ausgeschaltet ist. Solche Ängste gehen Schaar allerdings zu weit: „Dass Microsoft jetzt mein Wohnzimmer ausspioniert, ist bloß eine verdrehte Horrorvision.

Trotz markiger Worte differenziert Schaar, was letztlich der Haltung vieler Datenschützer entspricht. „Neue Technologien bergen stets gesellschaftliche als auch rechtliche Chancen und Risiken“, schreibt der Jurist Carlo Piltz in einem Blog-Beitrag. Es bestehe zwar ein Missbrauchspotential, dennoch könne man bei Kinect nicht von einer „ganz neuen Qualität“ sprechen, die etwa der Grünen-Netzpolitiker Konstantin von Notz der Technologie von Microsoft bescheinigte. Vielmehr setze der Redmonder Konzern auf bereits vorhandene Technologien und erweitere deren „Nutzungsbreite“.

So scanne zwar das Mikrofon permanent die Umgebung nach einem bestimmten Sprachbefehl, das wäre aber „heutzutage ein oft genutztes technisches Feature“ – etwa bei Smartphone-Apps. Zumal ein essentieller Unterschied zwischen „Zuhören“ und „Speichern“ bestehe. Da die Kinect-Kameras nicht dauerhaft aktiviert sind, bieten diese zwar Raum für Manipulationen, ähneln grundsätzlich aber der integrierten Webcam eines Notebooks. Ein heikles Thema ist indes, ob per Kinect aufgezeichnete Daten für Werbezwecke genutzt werden. Garantien für die Zukunft gebe es nicht, allerdings hätte Microsoft ein Interesse daran, die Nutzer „in Bezug auf die Verwendung ihrer Daten nicht hinters Licht zu führen“, erklärt Piltz.

Ähnlich argumentiert Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für den Datenschutz, in einem Interview mit dem Deutschlandradio. Laut Kranig ist die Xbox One aus datenschutzrechtlicher Perspektive „eine deutliche Stufe“ über den bisherigen von Produkten von Microsoft. Deswegen sei es besonders wichtig, dass der Konzern mit größtmöglicher Transparenz vorgeht, sodass „die Nutzer darüber informiert werden, was tatsächlich möglich ist“ und „was gemacht wird“.

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