Frankreich stoppt „Three-Strikes“-Internetsperren

Andreas Frischholz
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In Frankreich zählt das umstrittene „Three-Strikes“-Modell zur Vergangenheit. Per Dekret hat die französische Regierung veranlasst, gegen private Nutzer keine Internetsperren mehr zu verhängen, wenn diese zum dritten Mal beim illegalen Herunterladen von Filmen, Spielen oder Musikstücken erwischt werden.

Grundsätzlich bleibt das Warnhinweis-Modell bestehen, nur drohen ab jetzt nur noch Geldstrafen von bis zu 1.500 Euro – im Wiederholungsfall steigt die Summe auf bis zu 3.000 Euro. Das gilt aber nur für private Nutzer, illegale Anbieter von urheberrechtlich geschützten Werken müssen wie gehabt mit Internetsperren von bis zu einem Jahr rechnen. Den Kampf gegen kommerzielle Internetpiraterie erklärte die französische Kulturministerin Aurélie Filippetti zum Hauptziel. Entsprechend dieser Vorgabe soll nun die Chefin der Anti-Piraterie-Behörde Hadopi einen Aktionsplan entwerfen, die Zukunft der Behörde an sich ist aber mehr als ungewiss.

Die Internetsperren infolge von drei geahndeten Urheberrechtsverstößen haben sich nicht als Erfolgsmodell erwiesen, obwohl die Behörde in der dreijährigen Laufzeit den eigenen Angaben nach 1,2 Millionen Nutzer angeschrieben hatte. Doch es dauerte bis Mitte Juni dieses Jahres, bis der erste Nutzer die dritte Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen erhielt und damit einhergehend eine Web-Sperre von 15 Tagen sowie eine Geldstrafe von 600 Euro. Hinzu kommen drei abgeschlossene Gerichtsverfahren seit der Gründung im Jahr 2010, die aber letztlich zu einer Geldstrafe von 150 Euro, einer richterlichen Warnung und einem Freispruch führten.

Eine magere Bilanz, vor allem angesichts eines Jahresetats von 12 Millionen Euro und 60 Mitarbeitern. Zu ineffizient und zu teuer lautet das Fazit von Kulturministerin Filippetti. Daher kursieren bereits seit Wochen Meldungen, die Hadopi-Behörde solle nun abgewickelt werden. Das bedeutet aber nicht das Ende des Three-Strikes-Modell, welches offenbar mit Geldstrafen, aber ohne Internetsperren fortgesetzt werden soll. Französische Nutzer müssen bei Urheberrechtsverstößen also weiterhin mit Abmahnungen rechnen, die ab der Dritten teuer werden. Das geschieht dann aber unter Aufsicht der französischen Regulierungsbehörde CAS.

In Deutschland ist derzeit nicht mit einem entsprechenden Two- oder Three-Strikes-Modell zu rechnen, zu groß ist der Widerstand im Politikbetrieb und von Seiten der Netzgemeinde. Kritiker halten die Internetsperren für einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte. Vertreter der Rechteinhaber, zu denen etwa Verbände aus der Musikindustrie und dem Buchhandel zählen, fordern immer noch die Einführung eines Warnhinweis-Modells, um den Kampf gegen illegale Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken zu forcieren. Zuletzt wurde es von Kreativ- und Kulturverbänden bei der Diskussion um das Gesetz gegen Massenabmahnungen ins Gespräch gebracht.

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