Motorola muss 14,5 Mio. US-Dollar an Microsoft zahlen

Przemyslaw Szymanski
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Nachdem Motorola im Streit um standardessenzielle Patente mit Microsoft im April dieses Jahres mit seinen hohen Lizenzforderungen gescheitert war, muss der seit 2012 zu Google gehörende Mobilfunkhersteller in den USA nun eine weitere Niederlage hinnehmen.

Denn wie Foss Patents berichtet, wurde Motorola von einer Jury im US-Bundesstaat Washington zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 14,5 Millionen US-Dollar an Microsoft verurteilt – dies entspricht der Hälfte der ursprünglich geforderten Summe des Redmonder Konzerns. Microsoft bekommt die Entschädigung für die Verlegung der Logistikzentrale in Europa nach dem deutschen Urteil vom Mai 2012 und als Ersatz für einen Teil seiner Anwaltskosten.

Hintergrund ist ein Streit um sogenannte standardessenzielle Patente für den Video-Codec H.264 und WLAN-Standard 802.11. Sie gehörten Motorola Mobility, das nun seit zwei Jahren Teil von Google ist. Microsoft verletzte diese Patente unter anderem mit seiner Xbox, erklärte sich jedoch zum Erwerb einer Lizenz bereit. Gemäß den Vereinbarungen mit den Standardisierungsgremien war Google verpflichtet, jedem Unternehmen diese Lizenz zu fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden (FRAND) Bedingungen zu gewähren.

Die beiden Parteien konnten sich jedoch nicht über die Höhe der Lizenzgebühren einigen – ursprünglich hatte Motorola vier Milliarden US-Dollar jährlich für die Nutzung der Schutzrechte verlangt. Laut David Howard, seines Zeichens Deputy General Counsel bei Microsoft, ist das aktuelle Urteil „ein entscheidender Sieg für alle, die Produkte wollen, die bezahlbar sind und gut miteinander funktionieren“.

Die Entscheidung der Jury ist die jüngste in einer immer länger werdenden Liste mit Entscheidungen von Gerichten und Regulierungsbehörden, die Google anweisen, den Missbrauch von Patenten einzustellen.“, sagt Howard gegenüber CNet. Motorola wiederum will das Urteil anfechten. „Wir sind vom Ergebnis enttäuscht“, sagt ein Sprecher der Google-Tochter gegenüber der Internetseite. Der Fall habe neue rechtliche Fragen aufgeworfen, die ein Berufungsgericht klären müsse.

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