Samsung droht erneut Verkaufsverbot in den USA

Przemyslaw Szymanski
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Apple konnte im Patentstreit mit Samsung einen Teilerfolg erzielen: Das US-Bundesberufungsgericht hat die Entscheidung der Bezirksrichterin Lucy Koh vom Dezember 2012 aufgehoben. Damit erhält Apple eine neue Chance, das bislang geforderte Verkaufsverbot gegen 26 größtenteils ältere Samsung-Geräte doch noch zu erzielen.

Zwar schloss sich das Berufungsgericht in Teilen Kohs Entscheidung an, trotzdem muss die Richterin die von Apple vorgelegten Beweise neu bewerten und ihre Entscheidung überdenken. So stellt das Berufungsgericht fest, dass die von Samsung verletzten Geschmacksmuster keine Verkaufsverbote rechtfertigen. Anders sehe es jedoch mit den drei Patenten aus, die die Geschworenen durch Samsung für verletzt erkannt haben.

Zudem hat Koh der Ansicht der Richter zufolge zu hohe Ansprüche an den erforderlichen kausalen Zusammenhang zwischen Patentverletzung und dem tatsächlich entstandenem Schaden gestellt. So dürfe sie von Apple nicht den Nachweis fordern, dass sich Kunden nur wegen einer bestimmten auf Patentverletzung gegründeten Funktion für Samsung-Geräte entschieden hätten.

Derzeit streiten Apple und Samsung unter dem Vorsitz von Koh zudem über die Höhe des Schadenersatzes, den der südkoreanische Konzern bezahlen muss. Grundlage ist auch hier das im August 2012 ergangene Jury-Urteil. Zu diesem Zeitpunkt argumentierte Koh, die von den Geschworen festgelegte Entschädigung von 1,05 Milliarden US-Dollar sei eine ausreichende Strafe und ein Verkaufsverbot sei nicht angebracht.

Im März hatte Koh den Schadenersatz dann um 450 Millionen auf 599 Millionen US-Dollar gekürzt. Zusätzlich zu dieser Summe fordert Apple nun eine Entschädigung von 380 Millionen US-Dollar – Samsung wiederum hält nur weitere 53 Millionen US-Dollar für angebracht. Strittig ist vor allem die Berechnung des Apple entgangenen Gewinns, der Apple zustehenden Lizenzgebühren und des Profits, den Samsung mit dem Verkauf der patentverletzenden Produkte erwirtschaftet hat.

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