GEMA einigt sich mit Musik-Streaming-Anbietern

Andreas Frischholz
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Die GEMA hat sich mit dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) darauf geeinigt, dass werbefinanzierte Musik-Streaming-Dienste die Musikstücke aus dem GEMA-Pool nutzen dürfen. Der Vertrag betrifft Online-Plattformen wie MyVideo, Clipfish, tape.tv und Putpat. Für YouTube gilt die Einigung nicht.

Der Verband hat den GEMA-Tarif VR-OD 9 (PDF-Datei) akzeptiert. Damit erhält die Verwertungsgesellschaft in der Regel 10,25 Prozent der Werbeeinnahmen, die Online-Plattformen durch das Streamen von Musikstücken aus dem GEMA-Pool verdienen – sofern die Werbeeinnahmen nicht zu gering ausfallen. Mit einer Mindestvergütung sichert sich die GEMA 0,375 Cent pro Stream. Die Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2013, allerdings erhalten die Streaming-Dienste des VPRT einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent.

Für GEMA-Vorsitzender Harald Heker ist die Einigung ein Erfolg, denn diese würde „die Angemessenheit unserer bestehenden Tarife im Onlinebereich“ bestätigen. „Das ist ein starkes Signal an den Markt“, sagte Heker – und dürfte bei „dem Markt“ vor allem YouTube im Sinn haben. Die GEMA streitet nach wie vor mit Google um die Höhe der Gebühren, die für das Streamen von Musik-Stücken auf YouTube fällig werden. Die von der GEMA angebotenen Tarife lehnt Google allerdings ab. Das liegt unter anderem an der Mindestvergütung von 0,375 Cent pro Stream. Google argumentiert, keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Werbeeinnahmen zu haben und will deshalb nur einen bestimmten Prozentsatz pro Stream an die GEMA zahlen.

Derzeit liegen die Verhandlungen auf Eis. Erst Anfang des kommenden Jahres soll wieder Bewegung in den Streit kommen. Dann entscheidet die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt über den Fall. Durch die Einigung mit den YouTube-Konkurrenten dürften sich die Aussichten der GEMA nun verbessert haben.

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