Samsung scheitert mit Einfuhrverbot für Apple-Geräte

Przemyslaw Szymanski
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Ein Bezirksgericht in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul hat eine Patentklage von Samsung gegen Apple abgewiesen. In dieser hatte der südkoreanische Konzern unter anderem versucht, ein Verkaufsverbot für Apple-Produkte – unter anderem das iPhone 4S, das iPhone 5 und das iPad 2 – zu erwirken.

Ein Richter entschied demnach, dass die betroffenen Smartphones und Tablets nicht gegen zwei Patente von Samsung verstoßen. Diese beschreiben laut Reuters entsprechende Techniken für die Anzeige von Kurznachrichten sowie die Gruppierung von Nachrichten. Das Gericht verwarf dem Bericht zufolge deshalb gleichzeitig Samsungs Schadenersatzforderung in Höhe von 100 Millionen südkoreanischen Won, umgerechnet rund 68.900 Euro, ab.

Der Richter in Seoul schloss laut CNet zudem eine Verwechslung von Samsung- und Apple-Produkten aus. Da die Geräte beider Firmen mit den jeweiligen Logos versehen seien, könnten Verbraucher sie problemlos unterscheiden. Sie achten seiner Ansicht nach bei der Auswahl eines Produkts auch auf Preis, Apps, Betriebssystem und Dienste.

Apple-Sprecher Steve Park sagte, der Konzern sei froh, dass das koreanische Gericht damit dem Urteil vieler anderer Gerichte weltweit gefolgt sei, die ebenfalls zugunsten „echter Innovation“ und gegen die „lächerlichen Forderungen“ entschieden hätten. Samsung gab bekannt, es werde das Urteil eingehend prüfen und danach entscheiden, ob Einspruch erhoben wird. „Da Apple jedoch kontinuierlich unsere Mobilfunkpatente verletzt hat, werde wir die nötigen Schritte einleiten, um das geistige Eigentum unseres Unternehmens zu schützen.“, heißt es in einer ersten Stellung von Samsung gegenüber Reuters.

Der Streit zwischen den beiden Unternehmen in Südkorea begann 2012 mit einer einstweiligen Verfügung gegen mehrere Apple-Produkte. Sie basierte auf einer separaten Klage, bei der das Gericht schließlich Patentverstöße beider Parteien feststellte.

Während Apple wegen unerlaubter Nutzung von geschützter Samsung'scher Mobilfunktechnologien 40 Millionen südkoreanische Won (27.600 Euro) an seinen Konkurrenten zahlen musste, wurde Samsung im gleichen Verfahren wegen Verstößen gegen Apples „Gummiband“-Patent zu einem Schadenersatz in Höhe von 25 Millionen südkoreanischen Won (17.200 Euro) verurteilt.

Dieses Urteil ist nur eines von vielen: Im November dieses Jahres wurde der südkoreanische Konzern beispielsweise von einem US-Gericht in Kalifornien zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 290 Millionen US-Dollar wegen Patentverletzungen in insgesamt 13 Samsung-Geräten verurteilt. Der Schadenersatz beläuft sich einschließlich der vorherigen Urteile auf insgesamt 929 Millionen US-Dollar.

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