The Archive AG rechtfertigt Ermittlung von IP-Adressen

Andreas Frischholz
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Dass die IP-Adressen für die Streaming-Abmahnungen gegen RedTube-Nutzer rechtmäßig erfasst wurden, erscheint mittlerweile äußerst fragwürdig. Selbst das Landgericht Köln zweifelt an den eigenen Urteilen. Nun meldet sich das Schweizer Unternehmen „The Archive AG“ zu Wort, das als Rechteinhaber die Abmahnwelle initiiert hat.

Mit der Mitteilung will man die Vorwürfe und eine „Vielzahl von falschen Spekulationen über eine möglicherweise sogar unrechtmäßige Datenerhebung“ widerlegen – was allerdings misslingt. Konkrete Details zum Vorgehen der Firma itGuards werden ebenso wenig genannt wie die Technologie, mit der die Software „GLADII 1.1.3" die IP-Adressen von RedTube-Nutzern legal ermitteln soll. Wie gehabt beschränkt man sich auf die Begründung: „Die Software basiert auf üblichen Internet-Technologien.“ Allerdings widerspricht The Archive AG den zeitweise kursierenden Spekulationen, dass IP-Adressen mit Hilfe von Viren oder Trojanern erfasst wurden. Den Einsatz von Malware schließt man aus.

Das war es dann aber bereits mit den technischen Details. Stattdessen verweist man auf das Gutachten von der Kanzlei Diehl & Partner aus dem März dieses Jahres. In diesem heißt es:

Die bei den Tests durchgeführten Aktionen beruhen technisch auf üblichen Internet-Technologien, welche beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen ließen.

Das Gutachten wurde angesichts der hitzigen Debatte nochmals ergänzt. Diehl & Partner haben GLADII 1.1.3 getestet und bestätigen erneut, dass die IP-Adresse der Kanzlei mehrmals korrekt erfasst wurde. Dasselbe gelte für den Zeitpunkt, an dem ein Download gestartet wurde – dieser werde ohne Verzögerung erfasst. Zudem habe die Software die IP-Adressen korrekt zu den jeweiligen Medien-Dateien zugeordnet, die zuvor korrekt identifiziert wurden.

Im Kern beinhaltet die Mitteilung also Angaben, die bereits vom Landgericht Köln und den abmahnenden Kanzleien bekannt gegeben wurden. Entscheidende Details fehlen nach wie vor, ebenso wenig wird auf einzelne Theorien wie die IP-Adressen-Erfassung mittels eines Fake-Proxy eingegangen. Darüber hinaus stellt sich nun die Frage, wie eigentlich die Testmethoden der Kanzlei Diehl & Partner aussehen. Dass in der Ergänzung des Gutachtens der Begriff „Download“ anstatt „Streaming“ verwendet wird, sorgt nicht unbedingt für zusätzliches Vertrauen.

Immerhin in einem Punkt hilft The Archive AG bei der Aufklärung. Leser von heise online hatten entdeckt, dass die Anzahl der Views bei den betroffenen RedTube-Videos sprunghaft angestiegen ist, nachdem itGuards mit der Überwachung gestartet hatte. Als Ursache nennt The Archive den Einsatz einer Monitoring-Software, mit der überprüft wird, ob der jeweilige Film noch online verfügbar ist.

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