E-Book-Kartellklage: Apples Berufungsantrag abgelehnt

Michael Schäfer
7 Kommentare

Apple ist mit seiner Berufung im Kartellverfahren um den Verdacht der illegalen Preisabsprachen bei E-Books gescheitert. Ein Bundesbezirksgericht lehnte Apples Versuch, die bereits eingereichte Klage nachträglich abweisen zu lassen, ab.

Das Unternehmen aus Cupertino vertrat im Berufungsantrag den Standpunkt, dass dem US-amerikanischen Staat im Bezug auf die Vorwürfe keine Klageberechtigung zustehen würde. Im April 2012 wurde Apple sowie fünf weitere Buchverlage vom US-Justizministerium angeklagt, illegale Preisabsprachen im Bereich der E-Books getroffen zu haben um der Vormachtstellung Amazons und seiner Kindle-Produktreihe Herr zu werden. Im Gegensatz zu den angeklagten Verlagen bestritt das Unternehmen die Anschuldigungen, verzichtete auf die Möglichkeit eines Vergleiches und wählte das Gerichtsverfahren. Im Juli des letzten Jahres befand die Richterin Denise Cote Apple für schuldig, bei der Absprache federführend agiert zu haben. Gegen dieses Urteil legte Apple im vergangenen Februar Berufung vor einem Bundesbezirksgericht ein.

Diese Berufung wurde nun seitens Richterin Cote abgelehnt. In ihrer Begründung führte sie Argumente auf, welche ihrer Meinung nach sehr widersprüchlich seien. So räumt Apple dem US-Staat zwar die Berechtigung ein, Unterlassungsansprüche gegen das Unternehmen geltend zu machen, bestreite aber das Recht, in derselben Sache Schadenersatz von Apple zu fordern.

Aufgrund dieser Ablehnung können die Justizministerien der klagenden Bundesstaaten nun Schadenersatz einfordern. Durch die Erhöhung der Anzahl der zunächst 16 klagenden Ministerien auf derzeit 33 kann sich die anfänglich auf 280 Millionen festgesetzte Schadenersatzsumme deutlich erhöhen. Ein weiterer Teuerungsgrund ist in der Forderung der Justizministerien zu finden, die Summe sogar zu verdreifachen. Der Beginn des Prozesses ist auf den 14. Juli 2014 angesetzt.

Eine wichtige Rolle im anstehenden Prozess könnte auch der von Richterin Cote eingesetzte externe Kartellwächter Michael Bromwich spielen, welcher Apple zwei Jahre lang im Bezug auf die Einhaltung des US-Wettbewerbsrechts beobachten soll. Dieser ist in seinem jetzt vorgelegten Bericht zu dem Urteil gekommen, das nach den anfänglichen Versuchen Apples, die Beobachtung abzuwenden, sich das Verhältnis zwischen dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern deutlich verbessert hätte, auch wenn Apple nach wie vor nicht vollends seinen Auflagen nachkommen würde.

Nvidia GTC 2024 (18.–21. März 2024): ComputerBase ist vor Ort!