IT-Online-Händler tragen Rücksendekosten weiterhin

Jan Wichmann
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Die zum vergangenen Freitag in Kraft getretenen und umfangreichen Änderungen am Widerrufsrecht beim Online-Einkauf werden in Bezug auf die Versandkosten von vielen Händlern nicht umgesetzt. Für Käufer bedeutet das, dass auch Rücksendungen von Waren im Wert von über 40 Euro kostenlos bleiben.

Theoretisch sind Verkäufer mit Übernahme der neuen EU-Richtlinie in das bürgerliche Gesetzbuch nicht mehr automatisch dazu verpflichtet, die Kosten für den Rückversand bei einem Warenwert von über 40 Euro zu tragen. Doch gerade hinsichtlich dieses Punktes richten sich viele Händler kundenorientiert aus und beharren auf ihren bisherigen Gegebenheiten.

So etwa der Gehäuse- und Kühlungsspezialist Caseking, der auch weiterhin den Service einer kostenlosen Rücksendung ab einem Warenwert von 40 Euro anbietet. Neben Alternate und Hardwareversand verfolgt auch Versandriese Amazon diese Art von Modell.

Andere Händler wie etwa Mindfactory, Conrad oder Redcoon gehen einen Schritt weiter bieten auch für Produkte unterhalb von 40 Euro Warenwert den kostenlosen Rückversand an. Schon vor der Gesetzesnovelle hätten Händler ein Recht darauf gehabt, dem Kunden diese Kosten zu überlassen.

Eine weitere Änderung im Widerrufsrecht bezieht sich auf die Art der Bekanntgabe des Widerrufes gegenüber dem Händler. Hatte es bislang genügt, die Ware kommentarlos zurück zu schicken, muss der Kunde nun den Widerruf schriftlich oder mittels Telefon dem Händler anzeigen. In der Regel wird hierzu ein Online- beziehungsweise ein Muster-Formular vom Händler bereitgestellt.