Recht auf Vergessen: Google plant Lösch-Hinweise

Andreas Frischholz
39 Kommentare

Google hat die Absicht, es künftig in den Ergebnislisten mit einem Hinweis zu kennzeichnen, wenn ein Link aufgrund des „Recht auf Vergessen“ entfernt wurde. Begründet wird diese Maßnahme mit Transparenz gegenüber den Nutzern der Suchmaschine. Diese sollen zumindest erfahren, dass einzelne Suchresultate gelöscht wurden.

Google bestätigte damit einen Bericht des Guardian vom Wochenende. Demnach sollen sich die Hinweise an dem Modell orientieren, das bereits bei Link-Löschungen aus urheberrechtlichen Gründen zum Einsatz kommt. Trotzdem will Google die Anonymität der Antragssteller bewahren. Die Hinweise sollen keine zusätzlichen Informationen enthalten, sondern lediglich anzeigen, dass ein Link auf der Ergebnisseite gelöscht wurde.

Googles Lösch-Hinweise aus urheberrechtlichen Gründen
Googles Lösch-Hinweise aus urheberrechtlichen Gründen

Dennoch ergeben sich auch bei dieser Vorgehensweise einige Probleme. Während es für Rechteinhaber letztlich kein allzu großes Problem darstellt, wenn Nutzer bei der Suche nach einem aktuellen Song oder Film den Hinweis erhalten, dass einzelne Suchresultate entfernt wurden, sind solche Meldungen beim Recht auf Vergessen ungleich kritischer. Denn laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Suchresultate nur aus solchen Ergebnislisten entfernt werden, die bei der Suche nach dem Namen einer Privatperson angezeigt werden.

Wenn aber bei Google der Name einer Person eingeben wird und in den Ergebnissen zunächst der Hinweis ins Auge sticht, dass einzelne Links aufgrund des „Recht auf Vergessen“ entfernt wurden, konterkariert das den Sinn des EuGH-Urteils. Das sollte Personen eigentlich eine Möglichkeit verschaffen, die digitale Vita – präsentiert in Form der Ergebnisliste einer Suchmaschine – um vermeintliche Schandflecken zu bereinigen. Doch statt einem „Vergessen“ von unliebsamen Links droht Antragsstellern durch die Lösch-Hinweise vielmehr ein vages „da war doch was“.

An dieser Stelle wird deutlich, zu welchen Probleme der von Google formulierte Anspruch auf Informationsfreiheit führt, wenn rechtlich der Schutz von Persönlichkeitsrechten im Vordergrund steht. Allerdings arbeitet Google nach wie vor an den Verfahren, um das EuGH-Urteil in der Praxis umsetzen zu können. Erschwert wird die Aufgabe durch die Menge an Löschanträgen, die sich infolge des Urteils ansammelt. Google beziffert die Anzahl mittlerweile auf über 41.000.

Zudem erfolgten Angaben zu den Beweggründen. Dem Guardian-Bericht zufolge hat Google-Chef Larry Page erklärt, dass ein Drittel der Anträge auf Betrugsfälle zurückgehe, während 20 Prozent schwere Kriminalität betreffen und zwölf Prozent im Zusammenhang mit Verhaftungen wegen Kinderpornographie stehen.