„Recht auf Vergessen“ künftig auch bei Microsoft

Andreas Frischholz
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Microsoft hat bekannt gegeben, für die Suchmaschine Bing an einem Verfahren zu arbeiten, um das „Recht-auf-Vergessen“-Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) umzusetzen. Viel mehr als die Ankündigung ist bislang aber nicht bekannt.

Es werde „einige Zeit in Anspruch nehmen, ein geeignetes System zu entwickeln“, so Microsoft. Das System muss Privatpersonen ermöglichen, Löschanträge für Suchresultate einzureichen, die bei einer Suche nach ihren Namen erscheinen und auf persönliche Informationen verweisen. Dass Microsoft noch Zeit braucht, begründet der Konzern mit den zahlreichen Fragen, die das EuGH-Urteil aufgeworfen hat. Weitere Informationen sollen aber schon bald bereitgestellt werden.

Google hat bereits ein Lösch-Formular bereitgestellt, über das mittlerweile über 41.000 Anträge eingegangen sind. Datenschützer hatten aber kurz nach der Veröffentlichung bereits einige Kritikpunkte angebracht. Weitere Fragezeichen stehen hinter der Ankündigung von Google, mit einem Hinweis zu kennzeichnen, dass ein Link aufgrund des Recht auf Vergessen aus den Suchergebnissen entfernt wurde.

Darüber hinaus existieren nach wie vor keine präzisen Kriterien für die Frage, ob ein Löschantrag berechtigt ist. Denn laut dem EuGH-Urteil müssen Suchresultate nach einem Löschantrag entfernt werden, sofern kein öffentliches Interesse an der jeweiligen Information besteht. Ab wann ein öffentliches Interesse besteht, müssen allerdings zunächst die Suchmaschinenbetreiber entscheiden. Google rechnet bereits damit, dass diese Frage noch Gerichte beschäftigen wird.

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