Microsoft veröffentlicht Lösch-Formular für Bing

Andreas Frischholz
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Nach Google hat nun auch Microsoft ein Löschformular für die Suchmaschine Bing bereitgestellt. EU-Bürger können auf diese Weise unliebsame Links aus den Suchergebnissen entfernen lassen, sofern die Anträge mit den Vorgaben des „Recht-auf-Vergessen“-Urteils vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) übereinstimmen.

Im Aufbau ähnelt Microsofts Online-Formular dem von Google. Es muss allerdings angegeben werden, ob Antragssteller eine Person des öffentlichen Lebens sind – zum Beispiel ein Politiker – oder zumindest eine außerordentliche Position in der Gesellschaft einnehmen. Letzteres betrifft unter anderem Lehrer, Ärzte und Polizisten. Bei der Bewertung eines Löschantrags sind diese Aspekte entscheidend, denn laut EuGH-Urteil dürfen Links nur dann aus den Ergebnislisten einer Namenssuche entfernt werden, wenn kein öffentliches Interesse an der entsprechenden Information besteht.

Genauso wie Google muss Microsoft also bei jedem Löschantrag zwischen dem „individuellen Interesse am Schutz der Privatsphäre und dem öffentlichen Interesse an freier Meinungsäußerung und freier Verfügbarkeit von Informationen“ abwägen. Ein Löschantrag „ist daher keine Garantie dafür, dass ein bestimmtes Suchergebnis gesperrt wird“, so Microsoft.

Aufgrund der vagen Vorgaben im EuGH-Urteil ist vor allem die Bewertung von grenzwertigen Löschanträgen für Suchmaschinenbetreiber problematisch. Vor kurzem hat Google daher angekündigt, dass ein unabhängiges Expertengremium konkrete Kriterien erarbeiten soll.

Andere Anbieter sind derweil noch nicht so weit. Yahoo erklärte auf Anfrage der PC World lediglich, dass derzeit eine Lösung entwickelt werde, um das EuGH-Urteil umzusetzen.

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