Amazon: Gericht untersagt anteilige Gutscheinverrechnung

Sasan Abdi
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Amazon: Gericht untersagt anteilige Gutscheinverrechnung

Für bestimmte Gutscheine von Amazon gilt, dass der Wert bei Sammelbestellungen anteilig auf die einzelnen Produkte angerechnet wird. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah in der Praxis unter bestimmten Umständen eine Benachteiligung der Kunden – der Fall landete vor dem Landgericht München.

Laut Verbraucherzentrale liegt die anteilige Verrechnung beispielsweise bei Aktionsgutscheinen und bei solchen vor, die aus Kulanz vergeben wurden. Nutzt der Kunde einen solchen Gutschein für eine Sammelbestellung, hat er dabei unter Umständen einen Nachteil, argumentierten die Verbraucherschützer.

So zum Beispiel, wenn mit einem solchen Gutschein eine Sammelbestellung getätigt wurde, ein Teil der Bestellung aber im Rahmen des Widerrufsrechts oder wegen eines Mangels zurückgegeben wurde. In einem solchen Fall passierte es laut Verbraucherzentrale, dass Amazon nicht den gesamten Warenwert erstattete, sondern den Wert des Gutscheins anteilig von der Rückerstattung abzog – und das obwohl der Mindestbestellwert weiterhin eingehalten wurde.

„Die Bedingungen zur Verrechnung der Gutscheine im Nachhinein einseitig zum Nachteil der Kunden zu verändern ist rechtswidrig. Verbraucher werden durch ein solches Vorgehen getäuscht“, sagt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Das Landgericht München folgte den Argumenten der Verbraucherschützer insoweit, als dass die Bedingungen, zu denen Gutscheine bei Amazon eingelöst werden können, künftig eindeutiger kenntlich gemacht werden müssen. Das Urteil (Az: 17 HK O 3598/14) ist allerdings noch nicht rechtskräftig, Amazon kann noch Rechtsmittel dagegen einlegen.

Erst im Juni hatte das Landgericht München I Amazon eine mit „kostenlos“ betitelte Bewerbung einer Probemitgliedschaft bei Prime untersagt: Da das zunächst kostenlose Angebot ohne Zutun des Nutzers automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft übergehe, müsse sich die Entgeltlichkeit im entsprechenden Werbe-Button auf der Amazon-Seite ergeben.

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  • Sasan Abdi E-Mail X
    … ist bei ComputerBase vor allem Autor von Videospiel-Rezensionen.

Ergänzungen aus der Community

  • Krafty 15.08.2014 12:04
    Verstehe ich nicht.

    Da wird auf den gesamten Einkauf ein Rabatt gewährt und wenn ein Teil davon zurückgegeben wird, darf der Rabatt nicht anteiligt mit den Kosten verrechnet werden?
    Was ist denn daran verkehrt?
  • Smagjus 15.08.2014 12:12
    Was ist denn daran verkehrt? "Krafty, post: 16122985
    Stell dir vor du hast zwei Produkte von 100€, in der Summe 200€. Mindestbestellwert für deinen 50€ Gutschein wäre jetzt 100€.

    Wenn du nun eins der beiden Produkte reklamierst, bekommst du lediglich 75€ zurück. 25€ des Gutscheinwerts gehen dir also effektiv verloren.

    Edit: Zu langsam...
  • HighTech-Freak 15.08.2014 14:29
    Gutscheine und Rabatte sind nicht das gleiche... ein Gutschein is quasi das gleiche wie ein Geldschein, nur dass er eben nur bei Amazon gilt. Ein Rabatt-Code ist was ganz anderes -nämlich ein Preisnachlass.
    Wenn Dir Deine Oma einen 20 Euro Gutschein zum Geburtstag schenkt und Du Dir einen 50 Euro Pulli kaufst, aber feststellst, dass der er nicht passt und in zurückgeben möchtest weil in deiner Größe nicht verfügbar, dann willst Du auch 50 Euro zurück und nicht 30 Euro, oder hat hier wer was zu verschenken? (Dass man dann die 50 Euro dann wieder in Form von 30 Euro und einem 20 Gutschein bekommt sollte klar sein...)

    Noch mal zur Wiederholung, damit's auch hängen bleibt: Gutschein != Rabatt