Yahoo: Verfassungsbeschwerde gegen Leistungsschutzrecht

Andreas Frischholz
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Bislang führte vor allem Google den Streit um das Leistungsschutzrecht in der Öffentlichkeit. Nun schaltet sich auch Yahoo ein, der Suchmaschinenbetreiber hat in der letzten Woche eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Wenn Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren in Deutschland mehr als „kleinste Textausschnitte“ aus den Online-Angeboten der Presseverlage darstellen wollen, müssen diese aufgrund des Leistungsschutzrechts zustimmen. Bei einigen Verlagen ist diese Zustimmung mit der Forderung nach Lizenzgebühren verbunden.

Daher ist das Leistungsschutzrecht nach Ansicht von Yahoo eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit, da eine gezielte Informationserlangung für Internetnutzer ohne die Hilfe von Suchmaschinen nicht denkbar wäre. Deswegen falle die Nachrichtensuche bei Yahoo „weniger umfassend und informativ“ aus. Hinzu kommt der vage und widersprüchlich formulierte Gesetzestext, der derzeit zu erheblichen Rechtsunsicherheit für Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren führt.

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz der Informationsfreiheit und damit auch der Strukturen, die die Informationserlangung garantieren. Daher halten wir das Leistungsschutzrecht mit der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit (Art. 5 GG), ferner der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) für unvereinbar. Nicht zuletzt sind wir der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht aufgrund seiner Unklarheit gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt und dadurch zu einer unzumutbaren Rechtsunsicherheit führt.

Mit dieser Entscheidung von Yahoo spitzt sich der Streit um das Leistungsschutzrecht weiter zu. Zuletzt hatte die Verwertungsgesellschaft VG Media eine Klage gegen Google angekündigt, die Zahlung von Lizenzgebühren vor Gericht durchzusetzen. Derzeit ist aber nicht abzusehen, ob die in Suchmaschinen dargestellten „Snippets“ – also die Ausschnitte von Artikeln aus den Web-Angeboten von Presseverlagen – unter die vom Leistungsschutzrecht geschützten „kleinsten Textausschnitte“ fällt. Selbst wenn das der Fall ist, steht dann immer noch die Frage im Raum, ob Suchmaschinenbetreiber wie Google und Yahoo zum Zahlen von Lizenzgebühren verpflichtet werden können.

Von der Bundesregierung können die Tech-Firmen derzeit keine Hilfe erwarten. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte Ende Juni erklärt, zunächst das Ergebnis der VG-Media-Klage abzuwarten und – abhängig von dem Urteilen – die rechtlichen Vorgaben zu verschärfen.