Kartellamt: Google muss keine Verlagstexte erwerben

Andreas Frischholz
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Kartellamt: Google muss keine Verlagstexte erwerben
Bild: bundeskartellamt.de

Das Bundeskartellamt will vorerst nicht in den Streit zwischen Google und den Verlagen eingreifen, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Google hatte zuvor angekündigt, Artikel von Verlagen, die in der VG Media organisiert sind, in den Suchergebnissen nur noch in begrenztem Umfang darzustellen.

Mit dieser Maßnahme umgeht der Internetkonzern potentielle Ansprüche von den Verlagen, die sich aus dem Leistungsschutzrecht ergeben. Demnach müssen die Anbieter von Suchmaschinen Gebühren zahlen, wenn die Suchergebnisse auch Anreißertexte („Snippets“) und Vorschaubilder von Artikeln aus den Online-Angeboten der Verlage enthalten. Eine Ausnahme existiert lediglich für „einzelne Worte oder kleinste Textausschnitte“ – wobei „kleinste“ rechtlich noch nicht definiert ist.

Auf alle Fälle nicht vom Leistungsschutzrecht geschützt sind Links und Überschriften, so wie es Google nun plant. Nach Ansicht der VG Media, die unter anderem Axel Springer und Burda vertritt, handele es sich um Erpressung. Der Suchmaschinenanbieter nutze seine marktbeherrschende Stellung, um eine unentgeltliche Nutzung zu erzwingen. Dem widerspricht allerdings Andreas Mundt, Präsident vom Bundeskartellamt. Denn aus dem Kartellrecht ergebe sich keine Verpflichtung, „Textausschnitte entgeltlich erwerben zu müssen, was wir der VG Media auch in der Vergangenheit mitgeteilt haben“.

Bereits im August hatte das Bundeskartellamt beschlossen, trotz Klage der VG Media kein Missbrauchsverfahren gegen Google einzuleiten. In Aktion treten würde das Kartellamt vermutlich erst, wenn Google die Online-Angebote von einzelnen Verlagen vollständig aus der Suche entfernt. Eine Beschränkung auf Überschriften sei „aber von einer solchen Totalauslistung deutlich entfernt“, so Mundt.

Für die Verlage wird es also zunehmend schwieriger, die durch das Leistungsschutzrecht erhofften Lizenzgebühren von Google zu erhalten. Dabei war die aktuelle Entwicklung absehbar. Der Jurist Adrian Schneider erklärte bereits im April 2013 gegenüber ComputerBase:

Das Leistungsschutzrecht sieht ja gerade ein Verbotsrecht und keinen Teilhabeanspruch vor. Google soll also gerade nicht zahlen, sondern die Nutzung unterlassen.

Adrian Schneider

Ähnlich äußerte sich auch der Medienjournalist Stefan Niggemeier. Vor allem den von der VG Media erhobenen Vorwurf, Google erpresse die Verlage, bezeichnete er als „Irrsinn“. Denn: „Die Verlage haben sich zuerst darüber beklagt, dass Google ihre Inhalte (angeblich) rechtswidrig nutzt. Nun beklagen sie sich darüber, dass Google ihre Inhalte nicht mehr rechtswidrig nutzt.