EFF: Kopierschutz-Ausnahmen für alte Spiele

Max Doll
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EFF: Kopierschutz-Ausnahmen für alte Spiele

Im Zeitalter von „Always-On-DRM“-Kopierschutzmaßnahmen endet die Funktionsfähigkeit eines Videospiels potentiell mit dem Abschalten der Server oder, wie das Ende von Gamespy gezeigt hat, dem Ende der Online-Infrastruktur. Die Electronic Frontier Foundation fordert daher eine Ausnahmeregelung zum Umgehen von Schutzmaßnahmen.

Wenn ein Spiel vom Hersteller „aufgegeben“ wird, sollen nach dem Willen der gemeinnützigen Organisation Ausnahmeregelungen für den US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) das Umgehen des Kopierschutzes oder Modifizieren der Spieldateien erlauben. Spezifisch soll es legal möglich werden, die Abfrage von Authentifizierungsservern zu umgehen, sofern diese vom Anbieter des Spiels deaktiviert wurden.

Videospiele, deren „Kernfunktionen“ von der Erreichbarkeit eines Online-Servers abhängig sind, sollen künftig modifizierbar werden. Als Beispiel für einen solchen Fall werden unter anderem Electronic Arts Sportspiel-Serien genannt, deren Server maximal zwei Jahre nach Veröffentlichung heruntergefahren werden. Ausgenommen sind allerdings Spiele wie MMORPGs, in denen Inhalte primär auf den Online-Servern gespeichert sind.

Ebenso sollen Ausnahmen für den Wechsel von Master-Servern hinsichtlich des Online-Matchmakings geschaffen werden, um im Bedarfsfall den Wechsel auf andere Lösungen zu ermöglichen – hier kann von einer „Lex Gamespy“ gesprochen werden. Das Ende des Matchmaking-Dienstes hat die Online-Komponente zahlreicher Spiele für viele Spiele kurzzeitig, in manchen Fällen permanent unbrauchbar gemacht.

For example, some users may need to modify an old video game so it doesn't perform a check with an authentication server that has since been shut down.

Argumentation der EFF

Eine solche Ausnahme, begründet die EFF, helfe Spielern die ihre gekauften Spiele auch nach Ende des Unterstützungszeitraumes weiterhin nutzen wollen. Ebenso genannt wird jedoch die Arbeit von „Archivaren, Historikern und anderen akademischen Forschern“, die „Videospiele bewahren und untersuchen“. Damit soll die derzeitige „rechtliche Ungewissheit“ bezüglich solcher Modifikationen eindeutig geklärt werden.

In dem Antrag (PDF) bezieht sich die EFF in der rechtlichen Begründung auf die „Fair Use“-Option im anglo-amerikanischen Urheberrecht und betont den nichtkommerziellen, privaten Charakter derartiger Modifikationen. Insbesondere hätten Spiele, deren Unterstützung eingestellt wird, „in vielen Fällen“ für ihren Anbieter ohnehin keine ausreichenden Umsätze mehr erzielt, um allein die Serverkosten zu decken. Insofern sei es extrem unwahrscheinlich, dass Unternehmen finanzielle Schäden durch die Umgehung des Kopierschutzes entstehen würden.

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