Uber: Berliner Landgericht verbietet Fahrdienst

Daniel Kurbjuhn
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Uber: Berliner Landgericht verbietet Fahrdienst
Bild: GörlitzPhotography | CC BY 2.0

Im Streit der Taxiunternehmen gegen den Mietwagenvermittler Uber haben die Taxifahrer einen weiteren Erfolg erringen können. Das Landgericht Berlin hat die Vermittlung von Mietwagen mit Fahrern über die Uber-App verboten. Noch ist dieses Urteil jedoch nicht rechtskräftig.

Der amerikanische Mietwagenvermittler Uber muss einen weiteren Rückschlag hinnehmen und darf in Berlin keine Mietwagen mit Fahrer mehr vermitteln. Dies urteilte das Landgericht Berlin und folgte damit der Auffassung eines Taxifahrers, der einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz rügte.

Uber vermittelt über die gleichnamige App Mietwagen inklusive Fahrer. Dabei wird das zum Nutzer nächstgelegene, verfügbare Fahrzeug vermittelt. Der Kläger behauptete, dass Uber bei der Vermittlung nicht den Standort das Unternehmens berücksichtige, sondern den aktuellen Standort des Fahrers. Dies wiederum führe dazu, dass sich die Fahrdienstanbieter bei großen Veranstaltungen bewusst in der Nähe des Veranstaltungsortes aufhalten, um bei der Auswahl berücksichtigt zu werden. Dies wiederum ist, anders als direkt vor der Veranstaltung als solche deklarierte, wartendes Taxis, jedoch ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz.

Das Landgericht Berlin folgte der Auffassung des Klägers und hat Uber die Vermittlung von Fahraufträgen über die die App untersagt. Das Unternehmen darf somit innerhalb Berlins keine Aufträge an Mietwagenfahrer oder Mietwagenunternehmen mehr vergeben. Darüber hinaus darf Uber Mietwagenunternehmer und deren Fahrer nicht durch den Versand von E-Mails, SMS oder durch Telefonate dazu veranlassen, sich außerhalb ihres Betriebssitzes aufzuhalten, sofern kein konkreter Fahrauftrag besteht.

Das Urteil gilt nur für das Bundesland Berlin und hat rein rechtlich keine Auswirkung auf das restliche Bundesgebiet. Dennoch könnte die Auslegung der Berliner Richter als Präzedenzfall dienen, so dass Uber mit ähnlichen Unterlassungsverfügungen in anderen Bundesländern rechnen muss. Für Uber ist es hingegen nicht der erste Rückschlag in Deutschland. Das Landgericht Frankfurt hatte Uber im September 2014 per einstweiliger Verfügung bereits deutschlandweit verboten, diese aber mangels Dringlichkeit nur wenige Tage später wieder aufgehoben – die Berufung wird vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt.

Das Urteil das Landgerichts Berlin ist noch nicht rechtskräftig. Ob Uber in Berufung gehen wird, ist derzeit nicht bekannt.