Beantragen.net: Verbraucherschutz warnt vor Dienstleister für Behördengänge

Daniel Kurbjuhn
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Beantragen.net: Verbraucherschutz warnt vor Dienstleister für Behördengänge
Bild: Karl-Ludwig Poggemann | CC BY 2.0

Der Dienstleister Beantragen.net bietet Kunden gegen Gebühr die Übernahme von Behördengängen an. Zuletzt jedoch häuften sich Klagen, denen zufolge der Anbieter mit Sitz in London Aufträge nicht ausgeführt hat. Verbraucherschützer warnen nach eigenen Recherchen jetzt vor der Inanspruchnahme der Dienste.

Beantragen.net ist ein Dienst, der Privatpersonen den Weg zum Amt erspart. Zu diesem Zweck müssen Anwender mit Hilfe eines Formular-Assistenten den erforderlichen Antrag ausfüllen und digital Unterzeichnen. Beantragen.net tritt daraufhin an die Behörde heran. Neben den Kosten für den Antrag wird eine Gebühr von 29 Euro für diese Dienstleistung an den Inhaber der Webseite, die ATM ONLINE Ltd. mit Sitz in London, fällig.

Wie die Verbraucherschutzzentrale NRW berichtet, mehren sich allerdings Beschwerden von Nutzern, die nach der Übermittlung des Antrags und Zahlung der Gebühr nichts mehr von dem Unternehmen gehört haben. Auf Klagen der Kunden wird nicht eingegangen und auch auf E-Mail-Anfragen der Verbraucherschützer hat der Dienstleister bislang nur mit der gleichlautenden Antwort „sdfasfd“ reagiert.

Die Verbraucherschützer warnen daher vor der Nutzung des Angebots, insbesondere auch weil es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen heißt: „Der Betreiber haftet nicht für die tatsächliche Ausführbarkeit des Auftrags bei dem Amt.“ Hinzu kommt, dass eine Registrierung auf der Seite nicht möglich ist, obwohl ein entsprechender Eintrag vorhanden ist. Der Link führt jedoch ins Leere.

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Alternativ steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, das entsprechende Dokument bzw. die entsprechende Dienstleistung zu einem günstigeren Preis selbst zu beantragen. Dazu müssen Sie selbstständige die entsprechende Behörde finden.

Aus der Angebotsbeschreibung

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Dienstleister – wie andere Anbieter im Internet – zumeist nur die Online-Anträge an die jeweilige Behörde per E-Mail oder Fax verschickt. In keinem Fall tritt ein Mitarbeiter persönlich auf, die Anträge erfordern das nicht. Neben der Vermeidung von Behördengängen wirbt der Anbieter allerdings auch mit der manuellen Prüfung aller Anträge sowie der korrekten Zuordnung der zuständigen Behörde.

Neben Beantragen.net verweist die Verbraucherschutzzentrale auch auf MeinGrundbuchauszug.de. Das Portal gehört zum selben Anbieter, bereitgestellte Formulare lassen sich auf dieser Domain erst gar nicht ausfüllen. Die Verbraucherschützer raten dazu, vor dem Gebrauch eines solchen Dienstleisters in das Impressum zu schauen und Bewertungen des Portals im Internet zu prüfen.

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