Routerzwang: Kabelnetzbetreiber gegen freie Router-Wahl

Jan-Frederik Timm
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Routerzwang: Kabelnetzbetreiber gegen freie Router-Wahl
Bild: AVM

Das Bundeswirtschaftsministerium hat 23 Stellungnahmen von Befürwortern und Gegnern des Gesetzesentwurfes zur Abschaffung des Routerzwangs veröffentlicht. Kabelnetzbetreiber wie Vodafone oder UnityMedia KabelBW sprechen sich klar gegen eine Wahlmöglichkeit der Kunden aus. Das sei auch in deren Interesse.

Ein Kabelmodem erfordert [...] zwingend eine gerätespezifische, kabelnetzbetreiberindividuelle Konfigurationsfirmware, um die Dienste gegenüber dem Endkunden erbringen zu können“, argumentieren Vodafone und Kabel Deutschland. Eine Zertifizierung alternativer Angebote sei zwar vorstellbar. „Aufgrund der hohen Kosten, die für eine Zertifizierung anfallen, werden voraussichtlich nur wenige Gerätehersteller eine geringe Anzahl von Kabelmodems bzw. integrierten Geräten zertifizieren lassen“, so die Anbieter. Das Fazit: Kunden könnten zwar ein eigenes Modem einsetzen, hätten aber „nur die beschränkte Auswahl zwischen wenigen zertifizierten Geräten“.

Der Einsatz nicht zertifizierter Endgeräte könnte „im Zweifel massive Störungen für alle Kunden im betreffenden Segment/Cluster verursachen“, bei denen sich der Kunde zuerst an den Anbieter wenden würde, der bei unbekannten Geräten keine Hilfe leisten könnte. Insgesamt würde die Gesetzesnovelle kaum Vorteile für den Endkunden und erhebliche Kosten für die Netzbetreiber nach sich ziehen. Vodafone und Kabel Deutschland fordern, dass eine gesetzliche Neuregelung des Netzabschlusspunktes auf EU-Ebene erfolgt und dieser Netzabschlusspunkt über eine IP-Adresse zu verfügen hat. Die „technologischen Besonderheiten der Kabelnetze“ seien zu berücksichtigen und das Kabelmodem „als Bestandteil des Netzes anzuerkennen“.

Der Entwurf leidet an einer ungenügenden und dadurch falschen Sachverhaltsfeststellung“, heißt es in der Stellungnahme von UnityMedia KabelBW. Der Kabelnetzbetreiber bemängelt, dass der Gesetzesentwurf keine Unterscheidung zwischen DSL- und Kabelnetz vorsieht. Dabei sei ein DSL-Anschluss beim Endkunden auch von einer vorgelagerten Instanz direkt adressierbar (passiver Netzabschluss), im Kabelnetz als Shared Medium müsse die Zuordnung der Datenpakete dagegen vom Modem des Endkunden vorgenommen werden (aktiver Netzabschluss).

Dem Kunden ein Router mit Modem vorzuschreiben, sei kein Machtinstrument, sondern basiere „auf zwingenden technischen Notwendigkeiten des Betriebs eines funktionstüchtigen Breitbandkabelnetzes“. Der bisher gesetzeskonforme Betrieb des Netze würde durch die Neuregelung „technisch unmöglich gemacht, in jedem Fall aber deutlich erschwert“. Das stünde im Konflikt mit der im Grundgesetz zugesicherten Berufsfreiheit. Der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. (ANGA) schließt sich der Argumentation der beiden Branchengrößen stellvertretend für alle Vereinsmitglieder an.

Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. weist auf die unterschiedlichen technischen Anforderung von Kabel-, DSL- und Glasfaser-Anschlüssen hin, die im aktuellen Gesetzesentwurf nicht zu Genüge berücksichtigt würden. Darüber hinaus fordert der Verband, dass die bei einem Wechsel des Routers mit Modem erforderlichen Zugangsdaten „nicht unaufgefordert an jeden Endkunden“ herausgegeben werden. Die kostenfreie Bereitstellung sollte nur auf Aufforderung durch den Kunden erfolgen.

Eine Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf die Stellungnahmen liegt noch nicht vor. Aufgrund der Tatsache, dass die Abschaffung des Routerzwangs teil der aktuellen Koalitionsvereinbarung ist, ist davon auszugehen, dass eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfes den technischen Eigenheiten der verschiedenen Netze Rechnung trägt, ohne vom eigentlichen Ziel Abstand zu nehmen.