Routerzwang: Regierung reicht freie Routerwahl bei der EU ein

Jan-Frederik Timm
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Routerzwang: Regierung reicht freie Routerwahl bei der EU ein
Bild: AVM

Die Bundesregierung bleibt in ihrem Vorhaben, Kunden die Wahlfreiheit beim eingesetzten Router zu ermöglichen, auf Kurs. Der Referentenentwurf zur Gesetzesänderung wurde der Europäischen Union zur Bestätigung übermittelt. Von der Kritik der betroffenen Unternehmen zeigt sich der Entwurf unbeeindruckt.

Insbesondere Anbieter von Breitbandanschlüssen über Kabelnetze hatten das Vorhaben der Regierung in ihren öffentlichen Stellungnahmen Ende März scharf kritisiert. Da in Kabelnetzwerken keine 1:1-Beziehung zwischen Vermittlungsstelle und Endkundenanschluss bestehe, sei die Bereitstellung der Hardware durch den Anbieter und der Ausschluss alternativer Endgeräte für den reibungslosen Betrieb des Netzes erforderlich. Der Netzabschluss erfolge erst im Router des Endkunden (aktiver Netzabschluss), der deshalb im Verantwortungsbereich des Anbieters liege. Ein weiteres Argument: Die Zertifizierung alternativer Router für einen sicheren Netzabschluss über andere Endgeräte sei teuer, die Wahl für den Kunden damit weiterhin klein.

Der am 2. April fertiggestellte und jetzt übermittelte Entwurf (.doc) bleibt in diesem Punkt standhaft. Der Entwurf sieht vor, § 45, Absatz I des Telekommunikationsgesetzes den Zusatz „Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt“ hinzuzufügen. Die Bundesregierung stellt klar: „[...] ohne Belang ist es, ob das Netz eine Sternstruktur (bei Punkt-zu-Punkt-Verbindungen wie DSL) oder eine Baumstruktur (bei Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindungen wie in Breitbandkabelnetzen) aufweist.

Auch Anbieter von Kabelnetzen müssten Kunden in Zukunft also die Zugangsdaten zum Netz aushändigen, weil ihre Verantwortung „hinter der letzten Leitwegebestimmung des Netzbetreibers“ endet. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste wären dem Teilnehmer „in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

Die Entscheidung, die Änderungen am Telekommunikationsgesetzes und dem Gesetze über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen freizugeben, liegt jetzt bei der EU. Von weiteren Einsprüchen der Branche ist auszugehen. Sofern der Gesetzesentwurf im aktuellen Stand von der Bundesregierung beschlossen werden sollte, ist davon auszugehen, dass Kabelnetzbetreiber in Zukunft vermehrt eigene Modems ohne Router zum Einsatz bringen.