BND-Skandal: Noch keine Antwort für Offenlegung der Suchliste

Andreas Frischholz
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BND-Skandal: Noch keine Antwort für Offenlegung der Suchliste
Bild: holger doelle | CC BY 2.0

Die Abgeordneten aus dem NSA-Ausschuss und den Geheimdienst-Kontrollgremien wollen nach wie vor einen Einblick in die Liste mit den Suchzielen, die der Bundesnachrichtendienst (BND) für die NSA ausspioniert hat. Doch das Kanzleramt wartet immer noch auf die finale Antwort der US-Regierung.

So soll Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) im Rahmen des entsprechenden Konsultationsverfahrens immer noch mit den Vertretern der US-Regierung verhandeln, heißt es in einem Bericht von Spiegel-Online. Demnach erklärte Altmaier am Montag vor den Mitgliedern der parlamentarischen Kontrollgremien, dass die Regierung noch auf eine schriftliche Antwort warte. Dass die US-Regierung einer Offenlegung der Suchliste zustimmt, wird jedoch nicht mehr erwartet.

In den mündlichen Verhandlungen mit den Vertretern der US-Regierung soll sich diese Antwort bereits abgezeichnet haben. Allerdings will das Kanzleramt erst dann über weitere Schritte entscheiden, wenn die offizielle Ablehnung der US-Regierung eingegangen ist. Wann das der Fall ist, lässt sich aber nur schwer abschätzen. Letzten Donnerstag hatte Altmaier noch erklärt, er rechne mit einer Antwort „binnen weniger Tage“.

Bei der Liste handelt es sich um die Suchbegriffe (Selektoren), die der BND von der NSA erhalten hat, um jene in die eigenen Überwachungssysteme einzuspeisen. Doch die Suchbegriffe zielten nicht nur – so wie es öffentlich dargestellt wurde – auf den Anti-Terror-Kampf. Stattdessen soll die NSA den BND ausgenutzt haben, um politische und Wirtschaftsspionage in Europa zu betreiben.

Um zu bewerten, welcher Schaden durch die NSA-Spionage entstanden ist, beharren die Abgeordneten aus dem NSA-Ausschuss und den Geheimdienst-Kontrollgremien auf eine Offenlegung der Suchbegriffe. Katrin Göring-Eckardt, Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, sagte im Interview mit Spiegel-Online, dass die zuständigen Abgeordneten sowohl das Recht als auch die Pflicht hätten, die „US-Spähziele, die der BND eingesetzt hat und zu denen Daten möglicherweise abgeflossen sind, detailliert einzusehen“.

Doch Kanzleramt und BND, die bei der Aufklärung bislang weitestgehend gescheitert sind, wollen zunächst auf die Zustimmung der US-Regierung warten. Wenn diese – wie erwartet – nicht erfolgt, drohen die Abgeordneten mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.