Bitkom: Öffentliche WLANs werden zu selten genutzt

Andreas Frischholz
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Bitkom: Öffentliche WLANs werden zu selten genutzt
Bild: Mike Mozart | CC BY 2.0

Öffentliche WLAN-Netze werden nur relativ selten genutzt, zeigt eine aktuelle Studie des IT-Branchenverbands Bitkom. Das zentrale Problem ist dabei die Störerhaftung, die viele potentielle Hotspot-Betreiber abschrecken würde.

Denn derzeit besteht vor allem für private Betreiber von offenen WLAN-Netzwerken das Risiko, für rechtswidriges Verhalten der Nutzer haften zu müssen. Letztlich ist es diese rechtliche Unsicherheit, die für die geringe Verbreitung von öffentlichen WLAN-Zugängen verantwortlich ist. Hinzu kommen die oftmals umständlichen Anmeldeprozeduren, die die Nutzer vergraulen. In der Bitkom-Studie geben mit 35 Prozent gut ein Drittel der Befragten an, dass die Einwahl in öffentliche WLAN-Hotspots zu kompliziert sei.

Ohnehin gehen laut der Umfrage lediglich 39 Prozent der Internetnutzer außerhalb der eigenen vier Wände per WLAN ins Netz. Und diese Zahl umfasst auch die Personen, die sich bei Freunden und Verwandten ins WLAN einklinken (76 Prozent). Am beliebtesten sind allerdings die offenen WLANs in Hotels (88 Prozent) sowie in Restaurants und Cafés (77 Prozent).

Interessanter Aspekt: Selbst bei Smartphones liegt der Anteil von Nutzern, die sich in offene WLANs einloggen, nur bei 45 Prozent. Dagegen nutzen 80 Prozent aus dieser Gruppe den Internetzugang per Mobilfunk – also etwa UMTS oder LTE.

Nach Ansicht von Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder fristen öffentliche WLAN-Zugänge daher ein Nischendasein in Deutschland. „Trotz einer insgesamt guten Versorgung mit mobilen Internetzugängen bremst die geringe WLAN-Nutzung die digitale Entwicklung“, so Rohleder. Selbst die Bundesregierung hat sich zwar auf die Fahne geschrieben, die Situation zu verbessern. Allerdings bezweifelt der IT-Branchenverband – ebenso wie zahlreiche andere Kritiker –, ob sich angesichts des aktuellen Gesetzentwurfs die Lage ändert.

Immerhin: Die Bundesregierung hat mittlerweile nachgebessert. Nach der aktuellen Fassung des Gesetzes, die von der EU abgenickt werden soll, werden WLAN-Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen von der Störerhaftung befreit. So sollen statt der viel kritisierten Verschlüsselung des Zugangs nur noch „angemessene Sicherungsmaßnahmen“ erforderlich sein. In der Praxis bedeutet das jedoch, dass Zugangscodes bei der Anmeldung in einem öffentlichen WLAN benötigt werden oder eine aufwendige Registrierungspflicht besteht.

Beide Lösungen sind unpraktisch und schrecken zumindest der Bitkom-Umfrage zufolge die Nutzer ab. Daher fordert Rohleder: „Es sollte reichen, für die Freischaltung in einem öffentlichen WLAN auf einem Portal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bestätigen.“ Dieses einfache Verfahren habe sich in den letzten Jahren bewährt.