Deutsche Telekom: Rabattaktionen für MagentaZuhause sind legal

Andreas Frischholz
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Deutsche Telekom: Rabattaktionen für MagentaZuhause sind legal
Bild: Deutsche Telekom

Dass die Deutsche Telekom in einigen Regionen die Preise für die MagentaZuhause-Tarife senkt, ist legal, hat nun die Bundesnetzagentur entschieden. Das gelte trotz der Beschwerde von konkurrierenden VDSL-Anbietern, die das veranschlagte Preisniveau als wettbewerbswidrig bezeichnen.

Daher sollte die Bundesnetzagentur die Tarifstruktur überprüfen. Das Resultat lautet nun, dass die Konkurrenten nicht auf erhebliche Weise beeinträchtigt werden. „Die geprüften Tarifsenkungen der Telekom wirken zugunsten der Endkunden ohne den Wettbewerb zu verzerren“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Demnach haben die VDSL-Konkurrenten der Telekom weiterhin die Möglichkeit, Endkundenangebote mit vergleichbaren Preisen am Markt anzubieten. Komplett beendet ist die Prüfung aber noch nicht. „Um etwaigen erheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigungen entgegenzuwirken, wird die Bundesnetzagentur die Entwicklung der Tarifmaßnahmen aber weiter beobachten“, so Homann.

Hintergrund des Verfahrens ist, dass die Telekom die Preise für die MagentaZuhause-Tarife vor allem in Ballungsräumen gesenkt hat. So kostet etwa der Tarif MagentaZuhause M, der eine Internet- und Telefon-Flatrate mit bis zu 50 Mbit/s enthält, in mehreren Städten 29,95 Euro pro Monat im ersten Jahr und danach 34,95 Euro pro Monat. In Köln war der Tarif aufgrund einer Rabattaktion im Sommer sogar für 24,99 Euro pro Monat erhältlich.

Die Telekom will auf diese Weise mit den Kabelnetzbetreibern konkurrieren. Doch die VDSL-Wettbewerber zeigten sich angesichts dieser Preispolitik äußert verärgert. Das liegt vor allen an den Vorleistungsprodukten, die Konkurrenten kaufen müssen, um Anschlüsse über das Netz der Telekom zu schalten. Denn die Kosten für die entsprechenden IP-Bitstrom-Zugänge sollen zum Teil über den Preisen gelegen haben, die die Telekom den Kunden berechnet. Ein fairer Wettbewerb sei unter diesen Voraussetzungen nicht möglich, lautete dementsprechend der Vorwurf.

Dass die Bundesnetzagentur nun die Beschwerde abgewiesen hat, wird von der Telekom derweil begrüßt. „Die Telekom muss auf regional unterschiedliche Wettbewerbssituationen reagieren können“, heißt in einer Stellungnahme, die Teltarif vorliegt.

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