Verbraucherschutz: Digitale Stromzähler dürfen keine Pflicht werden

Daniel Kurbjuhn
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Verbraucherschutz: Digitale Stromzähler dürfen keine Pflicht werden
Bild: Cheryl DeWolfe | CC BY 2.0

Initiiert durch das Bundeswirtschaftsministerium hat die Bundesregierung das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Es macht unter anderem die digitalen Stromzähler (Smart Meter) zur Pflicht. Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geht dieser Zwang zu weit.

Beschluss der Bundesregierung

Unter dem Titel „Auf dem Weg zum Strommarkt 2.0“ stellt die Bundesregierung gleich einen ganzen Katalog an neuen oder erneuerten gesetzlichen Regelungen vor. Betroffen sind das Strommarktgesetz, die Kapazitätsreserveverordnung sowie weitere „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ getauften Regelungen. Ziel ist es, die Stromversorgung effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten.

Zu diesem Zweck sollen in Zukunft digitale, aus der Ferne ablesbare Stromzähler, die sogenannten Smart Meter, zur Pflicht werden. Den dezentralen Verbrauch zentral in Echtzeit überwachen zu können, soll die Steuerung der Netze und die Bereitstellung der benötigten Energie effizienter machen.

Ab 2017 sollen große Verbraucher mit einem Volumen von über 10.000 Kilowattstunden im Jahr einen Smart Meter einsetzen. Ab 2020 ist der Stromzähler für alle Haushalte verpflichtend, die einen Jahresverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden aufweisen. Bei allen anderen Haushalten bleibt die Umstellung für den Versorger eine Option, gegen dessen Entscheidung hat der Verbraucher aber kein Einspruchsrecht.

Kritik an den Smart Metern

Gegen die Verpflichtung zum Smart Meter stellt sich der vzbv. Die Zwangsmodernisierung stelle eine unverhältnismäßige Belastung der Verbraucher dar, der nicht direkt davon profitiert. „Die Zwangsmodernisierung der Verbraucherhaushalte mit Smart Meter geht zu weit. Es kann nicht sein, dass Verbraucher Kosten tragen, aber keinen Nutzen haben werden,“ so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Die Stromversorger würden bisher keine Tarife anbieten, von denen in Echtzeit überwachte Anwender profitieren könnten. Davon abgesehen sei der Beitrag der neuen Stromzähler für die Energiewende und damit der indirekte Nutzen für den Verbraucher fragwürdig.

Darüber hinaus sehen die Verbraucherschützer aber auch den Datenschutz gefährdet. Im Grunde ist es den Versorgern durch die Smart Meter möglich, ein digitales Bild vom Verbrauch und dem Nutzungsverhalten zu erstellen, ohne dass der Kunde einen Zugriff auf die Daten hat.

Umstritten sind die Smart Meter nicht nur in Deutschland: Auch in Österreich kommen die digitalen Stromzähler bereits zum Einsatz, die Linz AG macht den Austausch sogar zur Pflicht, in dem die Alternative ebenfalls ein Smart Meter mit abgeschalteten Funktionen ist. Diese Umsetzung hat gegen Ende Oktober 2015 den österreichischen Big Brother Award als negatives Beispiel für die Überwachung privater Haushalte erhalten.

Auch das deutsche Gesetzesvorhaben sieht eine Alternative zum Smart Meter für Verbraucher nicht vor, die Umrüstung wird innerhalb der gesetzten Grenzen zur Pflicht. Der vzbv fordert die Abgeordnete des Bundestags dazu auf, dem Gesetz nicht zu zustimmen und in diesem Punkt erst für entsprechende Nachbesserungen zu sorgen.

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