Verbraucherschutz NRW: Samsung wegen Datenabfrage von Smart-TVs vor Gericht

Daniel Kurbjuhn
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Verbraucherschutz NRW: Samsung wegen Datenabfrage von Smart-TVs vor Gericht
Bild: Kārlis Dambrāns | CC BY 2.0

Smart-TVs sind mehr als nur Fernseher und bieten dank Internetverbindung Zugang zu zahlreichen Online-Diensten und Medien. Doch über diese Verbindung soll Samsung Daten abfragen, ohne den Anwender zu fragen. Die Verbraucherschutzzentrale NRW (VZ NRW) hat daher nun Klage gegen das Unternehmen eingereicht.

Grund für die Klage ist die Feststellung der Verbraucherschützer, dass Samsungs Smart-TVs bereits beim ersten Anschalten Daten an die Server des Herstellers schicken, ohne dass der Nutzer diesem Vorgang zugestimmt hat. Zudem lasse sich diese Grundeinstellung auch nicht umstellen, womit dem Anwender keine andere Wahl bliebe.

Schuld sei das Hybrid Broadcast Broadband TV (HbbTV), mit welchen die Nutzer über die Fernbedienung zusätzliche Informationen, weitere Angebote oder den Rückgriff auf Mediatheken erhalten. Noch ohne dass der Anwender dieses Feature wirklich genutzt hat, werde laut VZ NRW hier bereits die IP-Adresse übermittelt, womit eine eindeutige Identifizierung erfolge, der anschließend weitere Daten zugeordnet werden.

Die Forderung der Verbraucherschützer ist daher eindeutig: Samsung muss für die Nutzer eine eindeutige und verständliche Einwilligung zur Datenübertragung erstellen und erst, wenn Nutzer dieser zugestimmt hat, dürfen Daten übermittelt werden. Darüber hinaus fordert die VZ NRW auch eine Nachbesserung beim Smart-Hub, über den Nachrichten und Spiele-Apps genutzt werden. Hier wird zwar vor der ersten Übermittlung von Daten eine Einwilligung angefordert, diese umfasse jedoch 56 Bildschirmseiten und sei somit zu lang und zu unverständlich.

Die Klage richtet sich gegen die Samsung Electronics GmbH mit Sitz in Schwalbach am Taunus, wobei die Verbraucherschützer exemplarisch das Modell UE40H6270 herausgepickt haben. Zuständig ist das Landgericht in Frankfurt am Main, das den ersten Verhandlungstag für den 19. Mai des kommenden Jahres angesetzt hat. Die VZ NRW unterstreicht zudem, dass Samsung den Weg vor Gericht hätte vermeiden können. Allerdings zeigte das Unternehmen keine Bereitschaft bei den Grundeinstellungen nachzubessern.

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