MagentaZuhause Hybrid: Bundesnetzagentur weist Beschwerde von 1&1 ab

Parwez Farsan
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MagentaZuhause Hybrid: Bundesnetzagentur weist Beschwerde von 1&1 ab
Bild: Deutsche Telekom

Die Bundesnetzagentur sieht seitens der Deutschen Telekom aktuell kein missbräuchliches Verhalten bei der Vermarktung der MagentaZuhause-Hybrid-Tarife. Dies habe eine gründliche Überprüfung der Produkte ergeben, die anlässlich einer Beschwerde durch 1&1 durchgeführt wurde.

Da die Deutsche Telekom die Kopplung von VDSL- und LTE-Anschlüssen nicht als Vorleistungsprodukt für andere Unternehmen anbietet, sieht 1&1 sich durch die MagentaZuhause-Hybrid-Tarife und deren im Vergleich zu einem normalen VDSL-Anschluss potenziell doppelt so hohen Übertragungsraten im Wettbewerb mit der Telekom benachteiligt.

Dieser Einschätzung sind die Wettbewerbshüter nicht gefolgt. Die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Grund für ein Einschreiten durch ein Missbrauchsverfahren oder gar ein direktes Verbot der Hybrid-Tarife. Vielmehr sei man nach Abwägung von Wettbewerbssituation, Innovationsfaktor, Investitionen und Nutzerinteressen zu dem Schluss gekommen, dass die MagentaZuhause-Hybrid-Tarife ein hohes Innovationspotential aufweisen, was eine entwicklungsbedingte Vorreiterrolle für die Telekom rechtfertige. Zudem sei nach aktuellem Stand in den nächsten zwölf Monaten nicht damit zu rechnen, dass die Hybrid-Tarife Wettbewerber aus dem Markt drängen, die Deutsche Telekom darf die Tarife folglich unverändert weiter anbieten.

Höhere Übertragungsraten durch freie LTE-Kapazitäten

Kunden in den regional seit Ende 2014 und bundesweit seit März dieses Jahres verfügbaren MagentaZuhause-Hybrid-Tarifen können mit einem speziellen Router zusätzlich zu ihrer VDSL-Leitung freie Kapazitäten des LTE-Netzes der Deutschen Telekom nutzen, wenn die VDSL-Leitung ausgelastet ist. Je nach Netzausbau und Standort kann auf diesem Weg eine Verdoppelung der VDSL-Bandbreite erreicht werden, wobei es für die Nutzung des LTE-Netzes im Prinzip keine Volumenbegrenzung gibt, solange freie Netzkapazitäten vorhanden sind.

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